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Personalmangel

Uniklinik Frankfurt: Dienste nach SARS-CoV-2 früher wieder möglich

Die steigenden Patientenzahlen und der Personalmangel machen dem Uniklinikum Frankfurt zu schaffen. Personal nach Corona-Nachweis darf ab sofort wieder früher in den Dienst – unter Bedingungen.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Universitätsklinikum Frankfurt, Theodor-Stern-Kai, Frankfurt am Main

Arbeiten mit SARS-CoV-2: Am Uniklinikum in Frankfurt reicht jetzt ein negativer Selbsttest.

© Schoening / imageBROKER / picture alliance

Frankfurt/Main. Das Universitätsklinikum Frankfurt kommt wegen vieler SARS-CoV-2-Infektionen wieder an seine Grenzen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, dürfen nun auch positiv getestete Mitarbeitende nach einer Isolationszeit von fünf Tagen und mindestens zweitägiger Symptomfreiheit wieder arbeiten, wie der Ärztliche Direktor Professor Jürgen Graf berichtete.

„Anders als erhofft, hat sich die Lage in diesem Sommer nicht entspannt“, sagte Graf. Dafür sei allerdings auch ein negativer Antigentest notwendig, den die Mitarbeiter auch selbst machen dürften. Vorher war dies nur mit offiziellem PCR-Test möglich gewesen.

Die Zahl der COVID-19-Patienten sei aktuell auf dem Niveau von März und markiere damit auf den Normalstationen in Hessen den diesjährigen Höchststand. Auch wenn die Abgrenzung schwierig sei, könne man sagen: „Es kommen wieder mehr Patienten wegen und nicht nur mit Corona.“

Maskenpflicht und getrennte Pausen

Dazu komme ein sehr hoher Krankenstand bei Mitarbeitenden, der gerade in der Urlaubszeit besonders schwer wiege. „Durch mehr Patienten und weniger Personal kommen wir langsam wieder an die Grenze“, sagte Graf. Eine der Gegenmaßnahmen sei, dass Mitarbeiter mit einem positiven Corona-Test früher wieder arbeiten dürfen.

Wer symptomfrei sei, dürfe - unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit - nach fünf Tagen wieder arbeiten, erklärte Graf die neue Linie von Hessens größtem Krankenhaus. Sie müssten Masken tragen und getrennt von anderen Pause machen. Graf hält das für vertretbar, „weil wir wissen, dass Übertragungen am Arbeitsplatz mit unseren Schutzmaßnahmen absolut selten sind“.

Neue Varianten aus dem Urlaub?

Die Entscheidung sei nach einer Gefährdungsanalyse auf Basis einer Risikoabwägung gefallen, erklärte Graf. Abzuwägen sei die Gefahr, dass Patienten nicht mehr versorgt werden können, mit dem Restrisiko, das die Infektion weitergegeben wird. Diese Abwägung sei klar zugunsten des Arbeiten-Könnens ausgefallen.

Graf erwartet, dass während und nach den Ferien die Zahlen weiter steigen. Es sei möglich, dass Urlauber aus anderen Ländern neue Varianten mitbrächten, von denen man nicht wisse, wie sie sich entwickeln. „Es gibt kein Gesetz, dass neue Mutanten immer weniger pathogen sind als die vorherigen.“ (dpa)

Update 25.7.: In der ursprünglichen dpa-Fassung hieß es, die Tätigkeit sei bei Symptomfreiheit möglich. dpa hat am Montag ergänzt, dass ein negativer Antigentest nötig ist.

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