Bundesgerichtshof

Urteil: Verhaltensabhängige Beiträge müssen durchschaubar sein

Die Abhängigkeit einer Versicherungsprämie vom Gesundheitsverhalten muss transparent sein, hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Grundsätzlich ist eine solche Verknüpfung aber zulässig.

Veröffentlicht:
Wenn über eine Smartphone-App Bewegung, Sport oder auch Arztbesuche für die Höhe eines Versicherungsbeitrags registriert werden, müssen die Konditionen klar definiert sein.

Wenn über eine Smartphone-App Bewegung, Sport oder auch Arztbesuche für die Höhe eines Versicherungsbeitrags registriert werden, müssen die Konditionen klar definiert sein.

© tadamichi / stock.adobe.com

Karlsruhe. Wenn Versicherungsbeiträge von einem gesundheitsbewussten Verhalten abhängen, muss das nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht unzulässig sein. Allerdings forderten die Karlsruher Richter transparente Vertragsklauseln. Für die Versicherungsnehmer müsse erkennbar sein, wie sich ihr Verhalten konkret auswirkt.

Konkret ging es um einen sogenannten Telematik-Tarif für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Vertragsbedingungen sahen die Teilnahme an einem „Vitality Programm“ über eine Smartphone-App vor. Bewegung, Sport oder auch Arztbesuche brachten dort Punkte für den „Vitality Status“. Dieser hatte Einfluss auf die Überschussbeteiligung und damit indirekt auch auf die Versicherungsprämien.

Mit ihrer Klage stellte die Hamburger Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten den Versicherungstarif nicht grundsätzlich infrage, rügte aber vor allem die Intransparenz der Vertragsklauseln.

Im konkreten Fall waren Klauseln intransparent

Dem gab der BGH nun statt. Die Klauseln seien intransparent und daher unwirksam, urteilte der BGH. Denn ihnen seien nicht die Kriterien zu entnehmen, nach denen der Versicherer die „Modifikation der Überschussbeteiligung“ und damit letztlich die Beiträge berechne.

Zudem kippte er BGH eine weitere Vertragsklausel zu dem Fall, dass das Smartphone keine Daten aus dem „Vitality Programm“ übermittelt. Danach unterstelle der Versicherer dann automatisch ein nicht gesundheitsgerechtes Verhalten, obwohl der Grund auch in technischen oder anderen Fehlern liegen könne, für die der Versicherungsnehmer nicht verantwortlich ist. Dies sei eine unzulässige Benachteiligung der Verbraucher. (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 437/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Lesetipps
Collage von Bildern

© Frau: nenetus / stock.adobe.com | Rücken links: Dr. P. Marazzi / Science Photo Library | Arm: ZOKO / stock.adobe.com | Rücken rechts: Eva Valesky (2) | HG: Phokin / stock.adobe.com

Falsches Label?

Verdacht auf Betalaktam-Allergie: Was tun, wenn die Patientin ein Antibiotikum braucht?

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?