Landgericht Bonn

Urteile zu FFP2-Maskenbestellung: Bund soll Millionen zahlen

Ende März 2020 suchte der Bund händeringend nach FFP2-Masken und bestellte sie schließlich im „Open House“-Verfahren. Doch nicht alle Lieferungen wurden bezahlt. Das hat ein Nachspiel vor Gericht.

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Im Streit um die Beschaffung von FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie, wurde der Bund jetzt verurteilt, rund 26 Millionen Euro zu zahlen.

Im Streit um die Beschaffung von FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie, wurde der Bund jetzt verurteilt, rund 26 Millionen Euro zu zahlen.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Bonn. Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagte nun am Montag, es habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.

Bei einem Richterspruch geht es den Angaben zufolge um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach Sichtung von Urkunden. In einem zweiten Teil des Verfahrens – dem Nachverfahren – könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen. Zuvor hatte der „Spiegel“ über dieses Vorbehaltsurteil berichtet.

Mehr als 100 Klagen

In einem anderen Verfahren sei zu einem Teil der Maskenmenge bereits entschieden worden, dass der Bund drei Millionen Euro zu zahlen hat, so die Gerichtssprecherin weiter. Zum anderen Teil der Maskenmenge läuft das Verfahren noch weiter. Außerdem wurden zwei Klagen abgewiesen – in diesen Auseinandersetzungen behielt der Bund demnach die Oberhand.

Bisher wurden mehr als 100 Klagen beim Bonner Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen. Es geht hierbei um ein „Open House“-Verfahren, welches das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Corona-Pandemie Ende März 2020 durchführte: Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken liefern. Die Logik: Auf einem leergefegten Markt war der Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre. Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht.

Bund lehnte zahlreiche Zahlungen ab

Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an – eine Vielzahl Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen. Im Rückblick war der Preis daher wieder sehr hoch. FFP2-Masken kosten im Handel schon seit langem deutlich weniger, häufig weniger als einen Euro.

Bei einem Teil der massenhaften Lieferungen zahlreicher Firmen lehnte der Bund die Bezahlung ab und berief sich auf Qualitätsmängel. Im Falle des nun bekanntgewordenen 15-Millionen-Euro-Vorbehaltsurteils verwies der Bund etwa darauf, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese durchgefallen seien.

Nun urteilte das Bonner Landgericht aber, dass sich aus den Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die Masken andrer Firmen überhaupt getestet worden seien. Hinzu kommt, dass die Richter die Gutachten für nicht aussagekräftig hielten – sie seien nicht als unparteiliche Prüfgutachten zu bewerten. Diese Bewertung könnte auch Folgen für andere Klagen haben. (dpa)

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