Direkt zum Inhaltsbereich

Landgericht Bonn

Urteile zu FFP2-Maskenbestellung: Bund soll Millionen zahlen

Ende März 2020 suchte der Bund händeringend nach FFP2-Masken und bestellte sie schließlich im „Open House“-Verfahren. Doch nicht alle Lieferungen wurden bezahlt. Das hat ein Nachspiel vor Gericht.

Veröffentlicht:
Im Streit um die Beschaffung von FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie, wurde der Bund jetzt verurteilt, rund 26 Millionen Euro zu zahlen.

Im Streit um die Beschaffung von FFP2-Masken zu Beginn der Pandemie, wurde der Bund jetzt verurteilt, rund 26 Millionen Euro zu zahlen.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Bonn. Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagte nun am Montag, es habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.

Bei einem Richterspruch geht es den Angaben zufolge um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach Sichtung von Urkunden. In einem zweiten Teil des Verfahrens – dem Nachverfahren – könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen. Zuvor hatte der „Spiegel“ über dieses Vorbehaltsurteil berichtet.

Mehr als 100 Klagen

In einem anderen Verfahren sei zu einem Teil der Maskenmenge bereits entschieden worden, dass der Bund drei Millionen Euro zu zahlen hat, so die Gerichtssprecherin weiter. Zum anderen Teil der Maskenmenge läuft das Verfahren noch weiter. Außerdem wurden zwei Klagen abgewiesen – in diesen Auseinandersetzungen behielt der Bund demnach die Oberhand.

Bisher wurden mehr als 100 Klagen beim Bonner Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen. Es geht hierbei um ein „Open House“-Verfahren, welches das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Corona-Pandemie Ende März 2020 durchführte: Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken liefern. Die Logik: Auf einem leergefegten Markt war der Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre. Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht.

Bund lehnte zahlreiche Zahlungen ab

Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an – eine Vielzahl Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen. Im Rückblick war der Preis daher wieder sehr hoch. FFP2-Masken kosten im Handel schon seit langem deutlich weniger, häufig weniger als einen Euro.

Bei einem Teil der massenhaften Lieferungen zahlreicher Firmen lehnte der Bund die Bezahlung ab und berief sich auf Qualitätsmängel. Im Falle des nun bekanntgewordenen 15-Millionen-Euro-Vorbehaltsurteils verwies der Bund etwa darauf, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese durchgefallen seien.

Nun urteilte das Bonner Landgericht aber, dass sich aus den Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die Masken andrer Firmen überhaupt getestet worden seien. Hinzu kommt, dass die Richter die Gutachten für nicht aussagekräftig hielten – sie seien nicht als unparteiliche Prüfgutachten zu bewerten. Diese Bewertung könnte auch Folgen für andere Klagen haben. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Unterdiagnostik begegnen

Welches Screening-Potenzial Smartwatches bei Hypertonie bieten

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Lesetipps
Nahaufnahme eines Patient, der den Gesundheitsbereich der ChatGPT-App verwendet.

© Azulblue / stock.adobe.com

Digitalisierung

KI-Chatbots bieten 24/7-Sprechstunde für Patienten

Dass Sport einen positiven Effekt bei Patienten mit Depressionen hat, ist nichts Neues. Der Casus Knacksus ist die Motivation.

© Rifqi Muflih / stock.adobe.com

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Ein Arzt arbeitet mit einer KI-Anwendung.

© Deemerwha studio / stock.adobe.com

Von DiGA bis Chatbot

Wie KI hilft, die rheumatologische Versorgung zu verbessern