Neue Testverordnung

VDHG begrüßt „zielgerichtete Testungen“

Der Verband der Diagnostica-Industrie misst dem niederschwelligen Testangebot für vulnerable Personengruppen, das seit Donnerstag gilt, eine „entscheidende Bedeutung“ zu.

Veröffentlicht:

Berlin. Auch der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt die erweiterte SARS-CoV-2-Teststrategie der Bundesregierung, die am Donnerstag in Kraft getreten ist und unter anderem für Ärzte und Pflegekräfte einen regelmäßigen Testanspruch definiert.

„Zielgerichtete Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und die Verhinderung unkontrollierter Ausbrüche“, so VDGH-Chef Ulrich Schmid.

Die jetzt gültige Coronavirus-Testverordnung sieht neben häufigen Testungen vulnerabler Personengruppen, auch den Einsatz von Antigentest vor. Schmid begrüßt das „niederschwellige Testangebot“, das „schnelle Ergebnisse vor Ort“ liefert.

Das Robert-Koch-Institut und der Berufsverband Deutscher Laborärzte hatten darauf hingewiesen, dass diese Tests noch sehr fehleranfällig seien und positive Ergebnisse entsprechend mit einem PCR-Test verifiziert werden sollten. (mu)

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