Anti-Korruptionsgesetz

Verabschiedung am Donnerstag?

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BERLIN. Das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" soll am Mittwoch abschließend im Rechtsausschuss des Bundestages beraten und am Donnerstag vom Parlament verabschiedet werden.

Jedenfalls stand dieses Vorhaben am Dienstagnachmittag noch auf der Tagesordnung des Plenums.

Zuletzt hatten SPD-Gesundheitspolitiker Kritik an der überarbeiteten und im Rechtsausschuss konsentierten Fassung des Gesetzentwurfs angemeldet, wonach die Verletzung heilberufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten gegen Entgelt als korruptiver Tatbestand wegfallen soll.

So bemängelt etwa Dr. Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, dass damit der Patientenschutz nicht mehr ausreichend berücksichtigt werde.

Das gelte insbesondere bei Zuwendungen durch Anbieter mit Monopolstellung. Ähnlich hatte sich zum Wochenende auch der SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach geäußert.

Wie das Büro des CDU-Berichterstatters Dr. Jan-Marco Luczak am Dienstag mitteilte, gehe man aber davon aus, dass das Gesetz dennoch und ohne erneute Modifikationen wie geplant am Donnerstag verabschiedet werden kann.

Es gebe keine Signale, dass der Koalitionspartner den geänderten Entwurf komplett blockieren wolle. Im übrigen, so Luczak, sei die Herausnahme des Berufsrechts "mit den SPD-Rechtspolitikern, dem SPD-geführten Justizministerium und dem Gesundheitsministerium abgestimmt" worden. (cw)

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