Betreuungsanordnung

Verdacht auf Psychose reicht nicht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Allein der von einem Psychiater in einem Gutachten geäußerte Verdacht einer psychischen Erkrankung ist nicht ausreichend für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Ein selbstständiger Taxiunternehmer hatte seit April 2014 immer wieder bei Behörden wie etwa dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem Auswärtigem Amt Anzeigen wegen vermeintlicher Straftaten gestellt. Die Polizei vermutete einen "offensichtlichen Verfolgungswahn". Auf Anregung des Polizeipräsidiums setzte das Amtsgericht Konstanz einen Berufsbetreuer für den Taxiunternehmer ein. Das Landgericht Konstanz schränkte die Betreuung zwar auf einige Aufgabenkreise ein, hielt im Grundsatz aber an ihr fest.

Der BGH hob diese Entscheidung nun auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück. Denn das Gericht gehe zwar von einer Psychose aus, die Gutachterin äußere aber nur einen entsprechenden "Verdacht". In einem Gutachten müsse aber "mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen sein, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung vorliegen", fordert der Bundesgerichthof. Dies sei bei lediglich einem Erkrankungs-Verdacht nicht der Fall. Das Landgericht müsse daher eine ergänzende Begutachtung veranlassen. (mwo)

Bundesgerichtshof

Az.: XII ZB 622/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Assoziation zwischen Cannabis und MACE

Kiffen schlägt wohl aufs Herz

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes