Datenschutzbedenken

Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Digitale-Versorgung-Gesetz ab

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz ist nach Auffassung der Karlsruher Richter „weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet“. Knackpunkt ist der Umgang mit Versicherungsdaten.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:
Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht erreicht.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht erreicht.

© Uli Deck / dpa / picture alliance

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen Bestimmungen des im November verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) abgewiesen. Eine abschließende Entscheidung sei so rasch nicht möglich, Nachteile aber nicht so gravierend, dass eine Aussetzung erforderlich ist, erklärten die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Eine der angegriffenen Bestimmungen ermächtigt die gesetzlichen Krankenkassen, Versichertendaten pseudonymisiert, oder wo möglich anonymisiert, auszuwerten, um den Bedarf und die Effekte digitaler Innovationen im Gesundheitsbereich zu evaluieren.

Eine weitere Klausel erleichtert die Nutzung bestimmter Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung. Diese Daten sollen dann pseudonymisiert ,aber letztlich einzelnen Versicherten zuordenbar in einem noch einzurichtenden Forschungsdatenzentrum gespeichert werden. Von dort soll die Weitergabe der Daten zu Zwecken der Forschung und Planung nur anonym erfolgen.

Verfassungsbeschwerde nicht „offensichtlich unzulässig“

Das BVerfG verweist nun auf datenschutzrechtliche Bedenken, die schon im Gesetzgebungsverfahren vorgebracht wurden. Eine Verfassungsbeschwerde sei danach „weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet“.

Diese Bedenken seien aber nicht so schwerwiegend, dass sie eine Aussetzung der Regelungen erfordern, befanden die Karlsruher Richter. Insbesondere sei der Eingriff in den Datenschutz nicht unumkehrbar, weil die Daten wieder gelöscht werden können. Dass vorher ein missbräuchlicher Zugriff auf die Daten erfolgen könnte, sei nicht erkennbar.

Auswirkung auf Forschung?

Umgekehrt würde eine Aussetzung der Bestimmungen die Evaluation digitaler Innovationen erheblich verzögern. Für die Forschung und weitere Gemeinwohlzwecke stünden die Daten dann nicht zentral abrufbar zur Verfügung.

Dies werde von den datenschutzrechtlichen Bedenken nicht so eindeutig überwogen, dass die Bestimmungen bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen sind, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Az.: 1 BvQ 1/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitale Gesundheitsanwendungen

Neue DiGA soll Familien mit Kindern mit ADHS unterstützen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?