Hessen

Verteidigung: Kein Tötungsvorsatz bei mutmaßlich falscher Ärztin

Vor dem Landgericht Kassel hat am Mittwoch der Prozess gegen eine mutmaßlich falsche Anästhesistin begonnen.

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Kassel. Im Prozess wegen mehrfachen Mordes gegen eine mutmaßlich falsche Ärztin hat die Verteidigung einige Vorwürfe eingeräumt. Die Beweisaufnahme werde ergeben, dass das Berufsleben der 50-Jährigen in Teilen auf Hochstapelei zurückzuführen sei, sagte ihr Anwalt zu Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht Kassel. Ein Tötungsvorsatz liege aber nicht vor: „Diesen Vorwurf wird die Beweisaufnahme nicht bestätigen.“ Die Deutsche soll sich jahrelang ohne entsprechende Ausbildung als Medizinerin ausgegeben und in einer nordhessischen Klinik durch Behandlungsfehler fünf Menschen getötet haben. Auch in Schleswig-Holstein war die Frau in eine kurze Anstellung in einer Klinik gekommen. Dort war sie im Reha-Bereich tätig.

Laut Anklage hatte sich die Frau unter anderem zwischen 2015 und 2018 eine Anstellung im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen. Dort soll sie als Anästhesistin gearbeitet haben. Neben den Todesfällen sei sie für Gesundheitsschäden bei Patienten verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem Mord in fünf Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde, versuchten Mord in elf Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung vor. Es sind zunächst 13 Verhandlungstage bis Ende März angesetzt. (dpa/lno)

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