Abrechnung

Videosprechstunde: Limit auf 30 Prozent angehoben

Ein Drittel aller vertragsärztlichen Behandlungsfälle können ab sofort ausschließlich im Videokontakt stattfinden. Bisher lautete die Obergrenze auf 20 Prozent.

Veröffentlicht:
Ab sofort dürfen 30 Prozent aller Behandlungsfälle je Vertragsarzt ausschließlich im Videokontakt stattfinden und 30 Prozent aller pro Quartal und Arzt berechneten Gebührenordnungspositionen auf diese Form des Fernkontakts entfallen.

Ab sofort dürfen 30 Prozent aller Behandlungsfälle je Vertragsarzt ausschließlich im Videokontakt stattfinden und 30 Prozent aller pro Quartal und Arzt berechneten Gebührenordnungspositionen auf diese Form des Fernkontakts entfallen.

© Monika Skolimowska / dpa / picture alliance

Berlin. Während der Pandemie war die im EBM enthaltene Kontingentierung per Videosprechstunde erbrachter Leistungen ausgesetzt. Diese Ausnahme endet mit dem 1. Quartal dieses Jahres. Unterdessen hat der Bewertungsausschuss jetzt aber auch die gesetzliche Vorgabe erfüllt, das Videosprechstunden-Limit von 20 auf 30 Prozent anzuheben.

Berlin hatte diese Anhebung im Juni 2021 mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich wurde jedoch die Möglichkeit, Videosprechstunden unbegrenzt abzurechnen, pandemiebedingt immer wieder verlängert, weshalb sich der Bewertungsausschuss mit der entsprechenden EBM-Anpassung Zeit lassen konnte.

Ab sofort dürfen nun 30 Prozent aller Behandlungsfälle je Vertragsarzt ausschließlich im Videokontakt stattfinden und 30 Prozent aller pro Quartal und Arzt berechneten Gebührenordnungspositionen auf Fernkontakte entfallen. Dahingehend wurde der Abschnitt 4.3.1 der Allgemeinen EBM-Bestimmungen mit Wirkung zum 1. April geändert.

Mehr Spielraum für Psychotherapie?

Ausgenommen auch von der erweiterten Begrenzung sind, wie die KBV betont, „GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442)“.

Zugleich kündigt der Bewertungsausschuss aktuell an, für Leistungen gemäß Psychotherapierichtlinie (EBM-Kapitel 35) bis Ende Mai „eine Anpassung der leistungsbezogenen Obergrenze je Vertragsarzt und Quartal“ zu prüfen. Die KBV will nach eigener Aussage „eine neue Regelung herbeiführen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde“ in der Psychotherapie zu ermöglichen. Man habe dazu einen „Vorschlag in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht“. (cw)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warnung vor Kündigungen

Mehr Geld für die Hamburger Ärzte – aber wenig Optimismus

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Videosprechstunden bieten Ärzten und Patienten mehr Flexibilität.

© KRY

Videosprechstunde

Mit Telemedizin zu neuen Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: DMS Digital Medical Supply Germany GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Lesetipps
Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?