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Berliner Klinikunternehmen

Vivantes prüft Vorwürfe gegen ehemalige Klinik-Führungskraft

Der kommunale Berliner Klinikkonzern ist wegen vermeintlicher betrieblicher Unregelmäßigkeiten in die Schlagzeilen geraten.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Vivantes-Kliniken prüfen Vorwürfe gegen eine ehemalige Führungskraft, die Dienstpläne manipuliert haben soll. „Sie kamen im Zuge einer internen Untersuchung auf, nachdem die betroffene Person das Unternehmen schon verlassen hatte“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Zuvor hatte die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Laut dem Zeitungsbericht sollen Mitarbeiter, die etwa „nicht unmittelbar in der Patientenversorgung tätig sind“, nachträglich in die Dienstpläne hineingeschrieben worden sein.

Zu den genannten Einzelheiten könne Vivantes wegen der laufenden Untersuchung noch nicht Stellung nehmen, hieß es von der Pressestelle. Der Sprecher bestätigte einen weiteren Verdachtsfall, dem zufolge am Auguste-Viktoria-Krankenhaus in Schöneberg Herzkatheter-Eingriffe mutmaßlich ohne medizinischen Anlass durchgeführt worden sein sollen. Auch darüber hatte die Zeitung berichtet. Die Vorwürfe seien von einer ehemalig angestellten Person erhoben worden, nachdem sie die Klinik verlassen habe, sagte der Sprecher. Die Kritik sei „pauschal“ und „nicht auf konkrete Fälle“ bezogen.

Compliance-Beauftragter gefragt

Beide Fälle seien unmittelbar nach Bekanntwerden dem Compliance-Beauftragten gemeldet worden, der diese prüfe. „In beiden Fällen dauern die internen Untersuchungen noch an, daher ist auch noch keine Entscheidung getroffen worden, ob Strafanzeige gestellt werden muss“, so der Sprecher.

Bereits vor wenigen Monaten wurden Compliance-Vorwürfe in einem anderen Fall bei Vivantes bekannt. Demnach soll es Unregelmäßigkeiten bei zahlreichen Bauaufträgen einer Tochter des landeseigenen Klinikums gegeben haben. Der Aufsichtsrat habe beschlossen, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, hieß es damals. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass eine Strafanzeige vorliege. Es müsse noch geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht bestehe. (dpa)

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