Schweinegrippe-Police hilft Betrieben in Not

Muss ein Betrieb oder eine Praxis wegen der Schweinegrippe geschlossen werden, bedeutet das Verdienstausfall. Doch selbst für diesen Fall gibt es eine Versicherung.

Von Friederike Krieger

KÖLN. Der weltweit größte Versicherungsmakler Aon hat eine spezielle Schweinegrippe-Police auf den Markt gebracht. Damit können sich Arztpraxen und Unternehmen gegen das Risiko absichern, dass sie wegen der Pandemie Praxis, Büros oder Werkstätten vorübergehend schließen müssen. Die Police deckt die Gehälter der Angestellten, Fixkosten des Betriebs und Sonderausgaben für Entseuchungsmaßnahmen sowie zusätzliches Personal, das nötig sein könnte, um nach dem Ende der Quarantäne wieder schnell durchstarten zu können. Voraussetzung ist, dass die örtlichen Behörden einen Betrieb oder die Praxis wegen der Schweinegrippe dicht machen.

Nach Angaben von Aon decken herkömmliche Betriebsunterbrechungsversicherungen Geschäftsschließungen aufgrund der Schweinegrippe in der Regel nicht oder nur mit geringen Summen. Die Police von Aon übernimmt die Betriebsschließungskosten bis zu 60 Tage, die Versicherungssumme liegt zwischen 50 und 70 Millionen Euro. Für die Prämie muss das Unternehmen mit einem Betrag im oberen fünfstelligen Bereich rechnen.

Aon machte keine Angaben, welcher Versicherer Risikoträger der Police ist. "Die Nachfrage nach der neuen Deckung ist gigantisch", sagte Aon-Sprecher Frank Helmert. "Wir erhalten Anfragen aus vielen Branchen, insbesondere von international tätigen Unternehmen."

Eine separate Deckung gegen die Schweinegrippe-Gefahr zu bekommen, sei für Firmen bisher schwierig gewesen. "Wenn überhaupt, gab es nur vereinzelte Angebote für Kliniken und andere Firmen aus dem Gesundheitssektor", sagte Helmert. Kliniken, niedergelassene Ärzte und Pflegeheime können die neue Police von Aon auch abschließen, es habe schon einige Anfragen aus der Gesundheitsbranche gegeben, erklärte Frederik Köncke, Vertriebsleiter von Aon für Deutschland. Für Unternehmen anderer Branchen sei die Versicherung aber ebenfalls zugänglich. Die Allianz hat nach eigenen Angaben ebenfalls eine Versicherung im Programm, die leistet, wenn die Behörden einen Betrieb wegen Seuchengefahr schließen müssen. "Wir betrachten die Schweinegrippe als Seuche", sagt Allianz-Sprecherin Dr. Annette Rissmann.

Ob eine solche Police für Niedergelassene interessant ist, ist fraglich - nicht zuletzt wegen der Höhe der Prämie. Zudem erhalten Ärzte dann auch keine Entschädigung mehr, wenn die Praxis von den Behörden geschlossen wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden ihnen bei einer vom Gesundheitsamt angeordneten Praxisschließung der Verdienstausfall und laufende nicht gedeckte Betriebsausgaben erstattet. "Liegt eine private Betriebsschließungs-Versicherung vor, die Leistungen bei Tätigkeitsverbot nach dem IfSG nicht ausschließt und daher den Verdienstausfall bereits ersetzt, kommt eine weitere Entschädigung nach dem IfSG wegen des fehlenden Verdienstausfalls nicht in Betracht", heißt es vom Landschaftsverband Rheinland, der in Nordrhein-Westfalen für diese Entschädigungen zuständig ist. Weitere aktuelle Berichte, Bilder und Links zum Thema Schweinegrippe (Neue Grippe) finden Sie auf unserer Sonderseite

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