Kommentar
Wer kann MVZ noch kontrollieren?
In Berlin hat das Landessozialgericht jetzt bestätigt, dass das MVZ Atriomed ab 1. April nicht mehr kassenärztlich tätig sein darf. Die Begründung des Beschlusses lässt aufhorchen: Die Richter heben vor allem die "enorme Missbrauchsgefahr" der Abrechnung angesichts der "den MVZ eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten" hervor.
Die Sozialrichter wollen offensichtlich mögliche Nachahmer abschrecken. Der Fall zeigt aber vor allem eines: Mit den neuen Möglichkeiten vertragsärztlicher Gestaltung kommen Kontrolleure der ärztlichen Abrechnung schnell an ihre Grenzen. Das mag zum einen schon innerhalb einer großen Einrichtung wie einem MVZ der Fall sein.
Die Frage stellt sich, ab wann Vorsatz der Verantwortlichen vorliegt. Zum anderen dürften die Quartalsabrechnungen von großen Versorgungszentren die Computer in der KV ins Rotieren und die Kontrolleure ins Schwitzen bringen - selbst wenn alles lege artis ist.
Die Komplexität der vertragsärztlichen Welt wird immer größer. Und die Gefahr ist groß, dass manche schwarze Schafe die neue Unübersichtlichkeit nutzen und das System als Selbstbedienungsladen missbrauchen. Da ist ein klares Signal wie jetzt das aus Berlin genau das Richtige.
Lesen Sie dazu auch: Zulassungsentzug für MVZ in Berlin bestätigt