AU-Schein ohne Arztbesuch

Wettbewerbszentrale geht gerichtlich gegen au-Schein.de vor

Veröffentlicht:

Bad Homburg/Hamburg. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat beim Landgericht Hamburg Klage gegen das Telemed-Start-up Dr. Ansay AU-Schein GmbH eingereicht. Das Unternehmen vermarktet die Möglichkeit, Krankschreibungen online anzufordern (www.au-Schein.de). Der Service ist privat zu bezahlen.

Die Wettbewerbszentrale stößt sich an gleich zwei Praktiken des Hamburger Start-ups: Zum einen verstoße die Bewerbung einer Fernbehandlung gegen das einschlägige Werbeverbot in Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes. Mit dieser Argumentation hatte die Zentrale Mitte Juli bereits in einem Verfahren gegen den Privatversicherer Ottonova erstinstanzlich Erfolg. Zum Zweiten monieren die Bad Homburger Wettbewerbshüter die Werbeaussage „100% gültiger AU-Schein“. Die sei insoweit irreführend, als die AU auf Bestellung zwar die formalen Voraussetzungen zur Vorlage beim Arbeitgeber erfülle, vermutlich jedoch arbeits- und berufsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Nachdem die AU Schein GmbH auf eine Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, müssen jetzt die Richter ran.

Unterdessen läuft die Portfolio-Expansion bei AU-Schein auf Hochtouren. Bis vor Kurzem konnten Kunden nur im Falle einer Erkältung oder bei Regelschmerzen eine AU anfordern. Inzwischen listet das Unternehmen auf seiner Website weitere Indikationen auf: Migräne, Rückenschmerzen und Stress. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stressfreie Blutabnahme

So lassen sich Schmerzen durch Nadelstiche bei kleinen Kindern mindern

Atemwegserreger

RSV-Welle hat begonnen

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten