Auf der der Suche nach dem Königsweg

Wie lasse ich meine Praxis wachsen?

Wer mit seiner Praxis expandieren möchte, hat im GKV-System begrenzten Raum. Kooperationen können ein Weg sein, um neue Patienten zu gewinnen.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Das Wachstum der Budgets in der Regelversorgung ist - trotz einer derzeit insgesamt positiven Entwicklung - begrenzt. Wer mit seiner Praxis richtig wachsen will, kann das Leistungsspektrum der Praxis erweitern, um neue Patienten zu gewinnen.

Dafür kommen vor allem Leistungen außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und außerhalb der Regelversorgung in Betracht.

Für eine Erweiterung des Praxisspektrums gibt es allerdings keine Kochrezepte, die sich für alle Ärzte gleichermaßen eignen. Entscheidend für die Leistungserweiterung einer Praxis sind zunächst die Gegebenheiten vor Ort.

Ärzte sollten sich beispielsweise folgende Fragen stellen:

- Wie sehen die Altersstruktur und die sozioökonomische Struktur im Einzugsgebiet der Praxis aus?

- Welche Angebote haben Wettbewerber aus der gleichen Facharztgruppe bereits besetzt?

- Welche Qualifikationen der Ärzte in einer Praxis lassen sich für neue oder erweiterte Praxisschwerpunkte nutzen?

- Inwieweit existieren bereits sektorenübergreifende Kooperationen oder Praxisnetze?

"Gerade Praxisnetze haben mit ihrer regionalen Marktstellung gute Möglichkeiten, Zusammenarbeit auch mit anderen Sektoren des Gesundheitssystems anzugehen, etwa mit Pflegediensten, Apotheken oder auch Krankenhäusern", sagt Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).

Durch den Beitritt in ein Praxisnetz könnten die Praxisinhaber ihren Patienten Zugang zu zusätzlichen Leistungen anbieten.

Eine weitere Möglichkeit, das Leistungsspektrum auszubauen, ist das Erlangen von Zusatzqualifikationen. So können Praxen spezielle Angebote wie beispielsweise Akupunktur, Ernährungsberatung, Sportmedizin oder Chirotherapie entsprechenden Patientenkreisen anbieten und diese Leistungen, sofern sie nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig sind, auf Grundlage der GOÄ abrechnen. (ger)

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