BSG urteilt

"Wohlverhalten" des Arztes rettet Zulassung nicht mehr

Das Bundessozialgericht urteilt, dass "Wohlverhalten" während des Gerichtsverfahrens keine Rolle mehr spielen darf.

Veröffentlicht:
Graf-Bernadotte-Platz 5 in Kassel: Das BSG sieht keine praktikablen Kriterien für ärztliches Wohlverhalten.

Graf-Bernadotte-Platz 5 in Kassel: Das BSG sieht keine praktikablen Kriterien für ärztliches Wohlverhalten.

© wolterfoto / imago

KASSEL (mwo). Bei einer Klage gegen den Entzug ihrer Zulassung können Ärzte künftig keinen Vorteil mehr aus einer langen Verfahrensdauer ziehen.

Auch wenn sie bei allen Abrechnungen jahrelang unauffällig bleiben, hat dies in Zukunft keinen Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte mehr, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel entschied.

Es gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf. Danach konnte ein "Wohlverhalten" des Arztes über fünf oder mehr Jahre die Zulassung retten.

"Wohlverhalten" kann bei Neuzulassung berücksichtigt werden

Künftig sollen sich die Gerichte immer am Sachstand im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsausschusses orientieren.

Nachfolgendes ärztliches "Wohlverhalten" kann dann aber bei einem Antrag auf Neuzulassung berücksichtigt werden. Entsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht zur Approbation entschieden.

Der Kläger führt eine radiologische Einzelpraxis am Starnberger See. Von 1994 bis 1998 hatte er zahlreiche Leistungen abgerechnet, die von nicht genehmigten Assistenten oder von nichtärztlichem Personal erbracht worden waren.

2002 zahlte er daher 1,74 Millionen Euro an die KV Bayerns zurück. 2003 wurde er wegen Betrugs verurteilt, und der Berufungsausschuss entzog die Zulassung.

BSG bestätigt LSG

Das Landessozialgericht (LSG) München ließ sich absichtlich Zeit in der Sache und urteilte erst 2011: Der Zulassungsentzug sei zwar anfänglich rechtmäßig gewesen, wegen langjährigen "Wohlverhaltens" aber nunmehr unverhältnismäßig geworden. Das BSG hat dies nun bestätigt.

Für die Zukunft gab das BSG seine bisherige Position aber auf. Es sei nicht gelungen, praktikable Kriterien für das ärztliche "Wohlverhalten" zu entwickeln.

Zudem gebe es keine Altersgrenze mehr und breitere Möglichkeiten einer auch angestellten Beschäftigung, so dass sich auch für ältere Ärzte noch ein Antrag auf Neuzulassung lohne.

Az.: B 6 KA 49/11 R

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Einsicht ist der erste Weg

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!