IGeL in der Kritik

Wortgefechte um Evidenz

Die Fronten sind weiter verhärtet, wenn es um IGeL geht. Verbraucherschützern und einigen Politikern geht das Patientenrechtegesetz beim Schutz vor IGeL nicht weit genug. Andere appellieren an die ärztliche Vernunft.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Stachelige Familie: Nicht jeder mag sie - auch im Gesundheitswesen.

Stachelige Familie: Nicht jeder mag sie - auch im Gesundheitswesen.

© Harald Lange / fotolia.com

BERLIN. Schaden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mehr, als sie nutzen? Und was bringt in dieser Hinsicht das geplante Patientenrechtegesetz?

Diese Fragen diskutierten Experten auf Einladung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv am Montagabend in Berlin.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer plädierte für eine Differenzierung zwischen Systementscheidung und individueller Entscheidung.

"Auf der Systemebene sind möglicherweise die Risiken größer als der Nutzen, aber Risiken und Nutzen können individuell natürlich anders bewertet werden", sagte Pfeiffer.

Sie befindet sich damit quasi auf einer Linie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Individuelle Gesundheitsleistungen darf man nicht per se verteufeln. Sie können im Einzelfall durchaus sinnvoll sein", so KBV-Sprecher Roland Stahl in einer Pressemitteilung.

Billen: Nicht verordnen, was nicht im Katalog steht

Auf die Vorwürfe gegen Ärzte, die aus einer Umfrage des vzbv hervorgingen, sagte Stahl: "Ärzte verhalten sich in ihrer übergroßen Mehrheit nicht als Krämer, sondern beraten ihre Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten."

GKV-Chefin Pfeiffer forderte für die Patienten mehr Freiräume bei der Entscheidung für oder gegen IGeL ein.

"Es geht nicht darum, den Menschen zu verwehren, dass sie eine IGeL in Anspruch nehmen. Aber sie sollen es tun, ohne unter Druck zu sein, und wenn sie informiert sind", so Pfeiffers Plädoyer.

Sie begrüßt vor diesem Hintergrund auch den Vorschlag, im Patientenrechtegesetz eine 24-Stunden-Frist zwischen Aufklärung und Leistungserbringung einzuführen sowie GKV- und Selbstzahlerleistungen zeitlich zu trennen.

Eine wesentlich rigidere Auffassung vertrat vzbv-Chef Gerd Billen. "Entweder gibt es eine medizinische Begründung für eine Leistung, dann sollte sie in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Was die Hürde nicht schafft, sollte auch vom Arzt nicht angeboten werden", so seine Position.

Ähnliches ließ die Gesundheitsexpertin der Linken Martina Bunge verlauten: "Die Linke fordert, alle Leistungen, für die ein Nutzen nachgewiesen ist, in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Für alle anderen Leistungen braucht es wirksame Beschränkungen."

Verhältnis zwischen Arzt und Patienten nicht belasten

Billen appellierte zudem an das Berufsethos der Ärzte. Im Verhältnis des Patienten zum Arzt sei Vertrauen das Entscheidende. Deshalb sollten Ärzte besser alles unterlassen, was dieses Vertrauensverhältnis stören könne.

Wenn Ärzte jedoch auf IGeL nicht verzichten wollten, müssten sie auch in Kauf nehmen, dass für sie die Gesetze des freien Marktes gelten und sich den Kontrollen einer unabhängigen Marktaufsicht unterordnen, so der vzbv-Chef.

Der Entwurf für ein Patientenrechtegesetz reicht daher aus Sicht des vzbv in mehrfacher Hinsicht nicht aus.

Der Experte der Unionsfraktion für das Patientenrechtegesetz, Erwin Rüddel, verteidigte den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf. "Ich glaube, wir haben auch für IGeL klare Regelungen geschaffen", sagte er.

Es sei der Geist des Gesetzes, das Patienten-Arzt-Verhältnis nicht unnötig zu belasten. Nachbesserungen an dem Entwurf schloss Rüddel jedoch nicht aus. Er plädierte unter anderem dafür, dass IGeL-Kontrollen durch Ärztekammern klarer geregelt werden.

Einer 24-Stunden-Frist zwischen IGeL und GKV-Leistung bei einem Patienten, wie von der SPD gefordert, erteilte er aber eine Absage.

Der SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach kritisierte den Gesetzentwurf. Auch die Forderungen des vzbv gehen ihm nicht weit genug. "Es gibt sehr viele Leistungen, die schaden", so seine Ausgangsposition.

Als problematisch betrachtet er vor allem viele Vorsorgeuntersuchungen. Beispielhaft nannte er den PSA-Test, Ganzkörper-CT und den HPV-Test. Das Patientenrechtegesetz muss nach seiner Auffassung darauf abzielen, dass solche Leistungen möglichst nicht angeboten werden.

Kommen manche IGeL in den Leistungskatalog?

Er verurteilte jedoch nicht alle IGeL pauschal. Für sportmedizinische IGeL oder Impfberatungen sollen die zusätzlichen Hürden nach seinen Vorstellungen nicht gelten.

Klaus Rinkel, stellvertretender Vorsitzender des Hartmannbundes, verwies dagegen darauf, dass es auch innerhalb des GKV-Leistungskatalogs fragwürdige Leistungen gebe. So sei die Leistungsfähigkeit des Mamma-Screenings "nur begrenzt erwiesen".

Rinkel verwies auf die "Zehn Gebote" für IGeL, die sich die Ärzteschaft selbst gegeben hat. Aus seiner Sicht müssen IGeL und Kassenmedizin gleichermaßen darauf abgeklopft werden, ob sie diesen Richtlinien entsprechen, die die Bundesärztekammer in einer Patientenbroschüre zur Verfügung stellt.

Zugleich unterstrich Rinkel die gemeinsamen Interessen mit den Patientenvertretern. "Vertrauen, Aufklärung, klare Verträge - da stehen wir überhaupt nicht dagegen", sagte er.

Das Thema Früherkennung im Speziellen hält er jedoch für "gesellschaftlich nicht gelöst".

Auch die Frage, ob manche Selbstzahlerleistung nicht eigentlich Teil des GKV-Katalogs sein müsste, konnte die vzbv-Runde nicht abschließend klären.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) prüft derzeit infolge der Bewertungen bei seinem IGeL-Monitor für drei IGeL, ob ein Antrag auf Aufnahme in den Leistungskatalog gestellt werden soll.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ohne jeglichen Erkenntnisgewinn

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