Achtung, Regressgefahr!
Wundprodukte: KBV appelliert an GKV, Patienten nicht im Stich zu lassen
Therapeutische Wundauflagen ohne Nutzenbeleg sind seit Anfang Dezember nicht mehr erstattungsfähig. Aufforderungen zur Kulanz weist der GKV-Spitzenverband offenbar zurück. Für Verordner besteht damit Regressrisiko.