Kamera in der Dusche
Zahnarzt muss Entschädigung zahlen
Kameras in Dusche und Umkleide: Ein Zahnarzt hat das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiterinnen verletzt. Jetzt muss er eine satte Entschädigung zahlen.
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Zahnarzt vor Gericht.
© Bodo Schackow / dpa
GERA. Weil er seine Mitarbeiterinnen heimlich in der Umkleide und vor der Dusche gefilmt hat, muss ein Geraer Zahnarzt vier Frauen rund 50.000 Euro Entschädigung zahlen.
Einen entsprechenden Vergleich schlossen beide Seiten am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Gera. Richterin Birgit Seehafer sprach von einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung, die durch nichts gerechtfertigt sei.
Mindestens seit Dezember 2007 soll der Zahnmediziner mit versteckten Kameras seine Mitarbeiterinnen beim Umkleiden von seinem Büro aus beobachtet und mehrere tausend Filme davon auf seinem Computer gespeichert haben.
Der Fall könnte außerdem auch noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In derselben Sache ermittelt nämlich auch die Staatsanwaltschaft. (dpa)