Zuweiserprämien von Kliniken wieder in der Kritik
DÜSSELDORF (pei/ger). Gegen Zuweiserprämien wird immer noch zu wenig getan - dieser Vorwurf wird derzeit in Medien erhoben. Doch Ärztekammern und Landesgesetzgeber sind nicht untätig.
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Entgelte für Zuweisungen stehen in der Kritik. Doch in den Region wird bereits einiges dagegen unternommen. © N. Demidchick / fotolia.com
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Seit 31. März dieses Jahres regelt ein neuer Paragraf 31 a des Krankenhausgestaltungsgesetzes, dass es Krankenhäusern und ihren Trägern in NRW nicht gestattet ist, "für die Zuweisung von Patienten ein Entgelt oder andere Vorteile zu gewähren, zu versprechen, sich gewähren oder versprechen zu lassen". Als Sanktion "in besonders schweren Fällen" können Krankenhäuser ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden. Bereits vor Abschluss des Gesetzverfahrens hatten die Landesärztekammer, die KVen und die Krankenhausgesellschaft Leitplanken für die Kooperation von Ärzten und Kliniken beschlossen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich im Landeskabinett dafür eingesetzt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen und auch Zwangsmittel bereitgehalten werden. "Fangprämien für Ärzte sind nicht hinnehmbar", so Laumann. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl sei oberstes Patientenrecht. Deshalb müsse die Besorgnis erregende Entwicklung mit Nachdruck eingedämmt werden. Krankenhäuser, die gute Qualität böten, hätten es nicht nötig, für Zuweisungen zu zahlen.
Durch das neue Gesetz könne das Land künftig "mit aller nötigen Härte gegen Verstöße vorgehen", sagte Laumann nach der Verabschiedung des neuen Paragrafen. Wenn Leistungen in Verträgen transparent geregelt seien, sei nichts dagegen einzuwenden, dass niedergelassene Ärzte von den Kliniken zum Beispiel für Vor- und Nachsorge bezahlt würden. Falsch und ein Verstoß gegen Berufsethik und Berufsordnung sei es aber, Patienten in solche Kliniken zu überweisen, die Geld bezahlen, statt in die mit der besten Qualität.
Die "Frankfurter Rundschau" hatte kritisiert, dass die auf Bundesebene vereinbarten Clearingstellen der Landesärztekammern, -krankenhausgesellschaften und KVen erst in sechs Ländern eingerichtet worden sind. Die Clearingstellen sollen Verträge zwischen Kliniken und einweisenden Ärzten prüfen. Aus der Bundesärztekammer verlautete, dass die Vorwürfe nicht zutreffen, dass die Ärzteverbände die Angelegenheit aussitzen wollen. Derzeit sei man in der Schlussabstimmung über gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung von Kooperationen von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Das soll Rechtssicherheit und Transparenz bringen.