Praxistipp

Zweimal Zucker testen bei Check-up und DMP

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DÜSSELDORF. Wenn ein im DMP Diabetes mellitus eingeschriebener Patient sich auch zur Gesundheitsuntersuchung vorstellt, muss der Blutzucker zweimal bestimmt werden. Darauf macht die KV Nordrhein in ihrem Praxisinfos aufmerksam.

Bei der Gesundheitsuntersuchung, auf die Versicherte ab 35 Jahren Anspruch haben, ist unter anderem auch die Bestimmung des Blutzuckers vorgeschrieben. Für Versicherte, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 eingeschrieben sind, müssen im Rahmen der Quartalspauschalen 90321, 90310 bzw. 90310A jedes Quartal der Blutzucker und HbA1c bestimmt sowie eine körperliche Untersuchung erbracht werden, so die KV Nordrhein weiter.

Damit die Leistungsinhalte der Gesundheitsuntersuchung und des DMP vollständig erbracht wurden, sei die zweimalige Bestimmung des Zuckers, auch wenn dies eine zweimalige Durchführung bedeute, erforderlich. Dabei sollte beachtet werden, dass die Berechnung der Gesundheitsuntersuchung und der DMP-Pauschalen am selben Tag ausgeschlossen ist. (ato)

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