Datenschutz

ePA: Kassen gegen Kelber

Die Front der Kassen, die gegen etwaige des Bundesdatenschutzbeauftragten bei der elektronischen Patientenakte zu Felde ziehen wollen, konsolidiert sich: Auch die DAK würde vor Gericht ziehen.

Veröffentlicht:
Laptop, auf dem "ePA" zu lesen ist, in Kontext mit Waagen und Paragraphen gesetzt .

Streitgrund ePA: Die DAK-Gesundheit hat bestätigt, wenn nötig, gegen Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber klagen zu wollen.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Neu-Isenburg. Nicht nur die Barmer, sondern auch andere Krankenkassen wollen zur Not den Streit um die dokumentengenaue Freigabe in der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Gericht austragen. Auf Anfrage hat jetzt die DAK-Gesundheit, wie die Barmer eine der großen Ersatzkassen, bestätigt, wenn nötig, gegen Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber klagen zu wollen. „Wir warten zunächst ab, was in der Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten steht. Sollten wir diese nicht erfüllen können (beispielsweise, wenn er das geräteunabhängige, feingranulare Dokumentenmanagement fordert), werden wir ebenso wie die Barmer dagegen klagen“, so ein DAK-Sprecher zur „Ärzte Zeitung“.

Hintergrund sind Äußerungen des BfDI, Ulrich Kelber, der die Kassen verpflichten will, das feingranulare Dokumentenmanagement ab 2022 für alle Versicherten zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie über ein geeignetes technisches Endgerät wie Smartphone oder Tablet verfügen. Der Zugriff müsste dann beispielsweise über Gesundheitsterminals ermöglicht werden, die in Krankenhäusern oder auch bei Krankenkassen zur Verfügung stünden. Das feingranulare Dokumentenmanagement ermöglicht Versicherten mit der zweiten Ausbaustufe der ePA ab 2022, Ärzten gezielt einzelne Dokumente in der ePA freizugeben und damit auch, bestimmte Dokumente vor Ärzten zu verbergen. (ger)

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