Elektronische Patientenakte

Kassen wollen gegen ePA-Weisungen des Bundesdatenschutzbeauftragen klagen

Kaum ist die ePA in den ersten Praxen gestartet, schon scheint der Streit um das feingranulare Dokumentenmanagement die nächste Ebene zu erreichen.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Der Streit um die dokumentengenaue Freigabe in der elektronischen Patientenakte (ePA) droht in einem Rechtsstreit zu münden. Die Krankenkassen haben sich offenbar darauf geeinigt, gegen Weisungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit ((BfDI) zu klagen. Das sagte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub in einem Interview mit „Handelsblatt Online“.

Hintergrund sind Weisungen des BfDI, Ulrich Kelber, der die Krankenkassen dazu verpflichten will, das feingranulare Dokumentenmanagement ab 2022 für alle Versicherten zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie über ein geeignetes technisches Endgerät wie Smartphone oder Tablet verfügen. Der Zugriff könnte dann beispielsweise über Gesundheitsterminals ermöglicht werden, die in Krankenhäusern oder auch bei Krankenkassen zur Verfügung stünden. Das feingranulare Dokumentenmanagement ermöglicht Versicherten mit der zweiten Ausbaustufe der ePA ab 2022, Ärzten einzelne Dokumente in der ePA freizugeben. Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung mit Smartphone oder Tablet vor.

Nach Aussagen Straubs seien die Forderungen Kelbers nicht umsetzbar. „Die Infrastruktur aller ePA erlaubt das nicht. Wir werden, weil wir gar nicht anders können, gegen diese Weisungen klagen. Das werden alle Kassen tun, darauf haben wir uns bereits verständigt“, so Straub im „Handelsblatt Online“.

Der GKV-Spitzenverband hat bis Dienstagnachmittag auf Nachfragen nicht reagiert. Im Mai hieß es dort, man sei bezüglich der Forderungen des BfDI „derzeit mit den Krankenkassen im Gespräch“.

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