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Arzneimittelversorgung

vdek sieht keinen Ausfall wegen Ausschreibung

Engpass durch Rabattvertrag? Der Schlagabtausch zwischen Kassen und Industrie hält an.

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Berlin. Nachdem unlängst die AOK Baden-Württemberg vehement der Auffassung entgegengetreten war, Arzneimittelengpässe seien nicht zuletzt auf das Rabattvertragsgeschehen im GKV-Markt zurückzuführen, legt der Verband der Ersatzkassen (vdek) nun nach. Am Freitag präsentierte der vdek eine eigene Auswertung der aktuell vom BfArM gelisteten Produktausfälle. Resultat: „Bei keinem einzigen der nicht lieferbaren Medikamente waren die Ausschreibungen der Krankenkassen der Grund für den Lieferengpass.“

Zu einem Großteil der Ende September 156 aktiven Engpassmeldungen (ohne Valsartan) seien gleichwohl andere Packungsgrößen in den Apotheken erhältlich gewesen, heißt es. Von den übrigen 89 Produkten habe es für 69 gar keinen Rabattvertrag gegeben. Für die verbliebenen 20 Produkte hätten die Hersteller Probleme in der Produktion als Grund für die Engpassmeldung angegeben.

Auch nach Ansicht des vdek sind daher gemeinsame und einheitliche Rabattausschreibungen der Kassen – wie von Unionspolitikern als Maßnahme gegen Ausfallrisiken in die Diskussion gebracht – „kontraproduktiv“.

Der Pharmaverband BPI widersprach am Freitag der vdek-Darstellung umgehend: „Rabattverträge verursachen Lieferengpässe“. Der BPI beruft sich auf ein Gutachten vom März dieses Jahres. Danach sei seit 2007, also seit Einführung der Apothekerpflicht, Rezepte rabattvertragskonform zu bedienen, „im rabattvertragsgeregelten Markt eine Konzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtigt“. (cw)

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