Pädiater fordern Vorsorge in der Grundschule

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POTSDAM (ras). Um Schüler der Klassen eins bis vier besser medizinisch versorgen zu können, hat die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) von der Bundesregierung rasche Gesetzesänderungen gefordert.

Nach Paragraf 26 SGB V haben Kinder zwischen sechs und zehn Jahren keinen Anspruch auf ärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Das, so erklärte DGSPJ-Präsident Hans-Michael Straßburg bei der 62. Jahrestagung seines Verbandes in Potsdam, müsse dringend geändert werden. Sonst bestehe keine Chance, schulleistungsbedingte Störungen oder Entwicklungsauffälligkeiten in den ersten Schuljahren rechtzeitig aufzuspüren und zu behandeln.

Handlungsbedarf sieht Tagungspräsident Dr. Theodor Michael auch bei der Behandlung Adoleszenter nach dem 18. Lebensjahr. Heranwachsende würden häufig von Jugendmedizinern oder in Sozialpädiatrischen Zentren sehr gut betreut. Mit dem 18. Lebensjahr breche diese Versorgungskette allerdings abrupt ab. Deshalb forderte Michael den Gesetzgeber auf, solange Ausnahmegenehmigungen für chronisch kranke und behinderte junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus zuzulassen, bis diese Patienten verlässliche Versorgungsstrukturen bei Internisten oder anderen Fachärzten gefunden haben.

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