Sozialgericht bestätigt Anspruch auf Ranibizumab

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Gesetzlich Versicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration leiden, haben Anspruch auf die Versorgung mit Ranibizumab (Lucentis®). Die Kassen dürfen nicht auf das billigere, aber für die Indikation nicht zugelassene Avastin® verweisen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Zu der Problematik haben Sozialgerichte bislang unterschiedlich geurteilt. In dem in Aachen verhandelten Fall hatte die Kasse die Patientin auf einen Selektivvertrag hingewiesen, der eine pauschale Vergütung für die Behandlung vorsah - zu Unrecht, wie die Richter entschieden.

Az.: S 2 (15) KR 115/08 KN)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis