Direkt zum Inhaltsbereich

Die Pflege-Gesetze im Überblick

Über Paragrafen zum attraktiveren Beruf?

Veröffentlicht:

Die Bundesregierung schraubt gleich an mehreren Gesetzen, um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. Dabei beschäftigt das Thema nicht erst die Neu-Auflage der großen Koalition. Die Pflege-Gesetzgebung im Überblick:

Pflegeberufegesetz: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden künftig durch eine dreijährige, generalistische Ausbildung zur/m „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ersetzt. Wobei sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr auf die Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren können.

Die neue Ausbildung greift ab Januar 2020, verabschiedet wurde das Gesetz bereits im Sommer 2017.

Die Ausbildung wird künftig zudem für alle Azubis kostenlos sein und über einen Landesausbildungsfonds finanziert, an dem alle Akteure des Pflegebereichs beteiligt sind.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Dahinter verbirgt sich ein Sofortprogramm gegen den Personalmangel in Krankenhaus- und Altenpflege. Dazu werden in der vollstationären Altenpflege 13.000 zusätzliche Stellen für Fachkräfte geschaffen, die von den Kassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden.

Um die Personalausstattung in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder jede aufgestockte Pflegestelle vollständig von den Kassen finanziert. Außerdem müssen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus rückwirkend ab 2018 vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Um weniger Arbeitszeit mit bürokratischen Aufgaben zu blockieren, wird außerdem die digitale Ausstattung im Pflegebereich gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung 12.000 Euro zur Verfügung.

Das Gesetz ist bereits seit Januar dieses Jahres in Kraft.

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung müssen Kliniken seit diesem Jahr Pflegepersonaluntergrenzen einhalten – zunächst allerdings nur in den vier Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie (siehe Bericht auf dieser Seite).

Ursprünglich hätten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Personaluntergrenzen erarbeiten sollen. Doch nachdem sie sich über Monate in den Verhandlungen festgebissen hatten und auch ein Vermittlungsversuch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scheiterte, schritt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) letztlich ein.

Die Selbstverwaltung hat allerdings die Aufgabe, die Untergrenzen weiterzuentwickeln, die Verordnung ist zunächst bis Ende 2019 befristet. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Pressekonferenz in der BPK

Bundeskanzler Friedrich Merz: „Ich bin ein lernfähiges System“

Soziale Pflegeversicherung

Heimpflege: Eigenanteile klettern weiter kräftig nach oben

Kommentare
Ulrich Pohl 06.02.201909:03 Uhr

Mehr Lohn

Solange eine Kassiererin bei Aldi mehr verdienst als eine Altenpflegerin oder Physiotherapeut ist Das Problem nicht lösbar. Man muss von seiner Hände Arbeit Leben können -auch in Großstädten. Dies Problem trifft alle Sozialberufe und kann nur durch Lohnzuwächse gelöst werden

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Seltene Erkrankungen haben ihren Namen nicht umsonst. Zählt man sie jedoch alle zusammen, so sind es etwa 8.000 Erkrankungen mit rund 4 Millionen Betroffenen in Deutschland.

© Orawan / stock.adobe.com

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Eine Frau sitzt im bett und hustet.

© Sonja Monstein / stock.adobe.com

Fehlerhaftes Immunsystem

So unterscheiden sich primäre und sekundäre Immundefekte