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Fernbehandlung – An vielen Fronten tut sich was

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KÖLN. Die Fernbehandlung wird bei den privaten Krankenversicherern immer populärer. Mit der Arag Kranken beteiligt sich nach der Barmenia und der Debeka nun bereits der dritte Versicherer an einem PKV-Modellversuch mit dem Anbieter TeleClinic in Baden-Württemberg.

Vollversicherte aus dem Ländle können sich per Video oder Telefon ohne vorherigen persönlichen Kontakt von Ärzten behandeln lassen, die Arag übernimmt die Kosten. Das Angebot umfasst auch Rezept-Ausstellungen. Die Verordnungen werden elektronisch an eine Apotheke versandt.

Das Start-up TeleClinic ist auch Partner in dem Projekt "DocDirekt" der KV Baden-Württemberg, bei dem die Fernbehandlung für gesetzlich Versicherte in zwei Regionen getestet wird.

PKV-Pionier bei der Fernbehandlung ist der digitale Krankenversicherer Ottonova. Er kooperiert mit dem Schweizer Unternehmen "eedoctors". Hier übernehmen ausschließlich eidgenössische Ärzte die Fernbehandlung. Weil Ottonova bei seinen Kunden für dieses Angebot wirbt, hat das Unternehmen jetzt Ärger mit der Wettbewerbszentrale, die beim Landgericht München auf Unterlassung der Bewerbung klagt.

Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz?

Mit der Werbung verstoße Ottonova gegen Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes, der die Werbung für die Fernbehandlung untersagt, argumentieren die Wettbewerbshüter. "Wir greifen die Bewerbung an, weil das Fernbehandlungsverbot in Deutschland noch gilt", so Syndikusrechtsanwalt Peter Breun-Goerke zur "Ärzte Zeitung". Damit ist nach seiner Einschätzung hierzulande auch dann die Werbung verboten, wenn die Ärzte in Ländern sitzen, in denen die Fernbehandlung erlaubt ist.

Angesichts der bevorstehenden Debatte zum Fernbehandlungsverbot auf dem Deutschen Ärztetag wird wahrscheinlich bald Bewegung in die Sache kommen, weiß Breun-Goerke. Zudem will sich auch die Bundesregierung des Themas annehmen. "Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen", heißt es im Koalitionsvertrag.

Die Wettbewerbszentrale wolle weder zukunfts- noch fortschrittsfeindlich sein, betont der Jurist. "Aber solange es einen Rechtsrahmen gibt, muss man sich daran halten." Zudem seien mit der Fernbehandlung noch viele ungeklärte Fragen verbunden. "Was ist, wenn der Schweizer Arzt einen Fehler macht, wer haftet dann?"

Ottonova-Chef Dr. Roman Rittweger bereitet das Vorgehen der Wettbewerbszentrale kein Kopfzerbrechen. "Ich sehe der Klage gelassen entgegen." Man habe das Angebot der Fernbehandlung schon rechtlich prüfen lassen. (iss)

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