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KBV warnt vor möglicher Sicherheitslücke
BERLIN. Arztpraxen sollten ausschließlich aktuelle Browser-Versionen nutzen. Darauf weist die KBV in einem Newsletter an die Anbieter von Gesundheits-IT hin. Die Arztsoftware-Anbieter sollten die von ihnen betreuten Praxen noch einmal darauf hinweisen.
Der Grund: Internationale IT-Sicherheitsexperten hätten in dem sehr alten, aber unter bestimmten Konstellationen noch in Ausnahmefällen genutzten, SSL-Protokoll 3.0 eine schwerwiegende Sicherheitslücke entdeckt.
"Die als ,Poodle‘ (Padding Oracle on Downgraded Legacy Encryption) bezeichnete Fehlfunktion erlaubt das Stehlen eines als sicher geltenden HTTP-Cookies", so die KBV. Dadurch könne ein Angreifer die Identität seines Opfers annehmen. (reh)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


