Entzug der Approbation nach Straftat rechtens

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (ava). Einem Arzt darf die Approbation entzogen werden, wenn er sich wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit als unwürdig zur Berufsausübung erwiesen hat. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt.

Ein früherer Chefarzt einer großen Münchner Klinik war 2008 wegen Vorteilsannahme, Untreue und Betrugs zu einer Freiheitstrafe von elf Monaten und einer Geldstrafe von 330 Tagesätzenzu je 120 Euro verurteilt worden.

Das Amtsgericht ging davon aus, dass er in seiner Eigenschaft als Chefarzt Geld von pharmazeutischen Unternehmen angenommen habe. Unter anderem hatte er sich mit der Bitte um Spenden für eine Fortbildungsveranstaltung an die Pharmaunternehmen gewandt.

In Wahrheit war das Geld aber für einen Betriebsausflug gedacht, was die Sponsoren auch wussten. Von Mitteln, die pharmazeutische Unternehmen für die alljährliche Fachtagung eines von dem Arzt geleiteten Forschungsinstituts zur Verfügung gestellt hatten, zweigte er etwa 10 000 Euro für die private Feier seines 60. Geburtstags ab.

In mehreren Fällen rechnete der Arzt außerdem in Zusammenarbeit mit dem Inhaber eines Reisebüros Flugtickets, die ihm von Pharmafirmen für die Teilnahme an Tagungen erstattet wurden, überhöht oder mehrfach ab.

Dem Arzt wurde im September 2008 die Zulassung entzogen, wogegen er Klage erhob. Der VGH bestätigte jetzt den Widerruf der Approbation. Der Bayerische VGH geht in seinem Urteil davon aus, dass der Widerruf einer ärztlichen Approbation ein Eingriff in die durch Artikel 12 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl sei.

Ein solcher Eingriff sei nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter möglich. Voraussetzung für einen Entzug sei, dass der betroffene Arzt sich als unzuverlässig - oder unwürdig zur Ausübung seines Berufs erwiesen hat.

Ein Arzt sei zur Ausübung seines Berufs unwürdig, wenn er aufgrund seines Verhaltens nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für seine Berufsausübung unabdingbar nötig ist. Dabei sei nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Arzt bei der Behandlung von Patienten etwas zu Schulden kommen lassen hat.

Auch ein Verhalten, das mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit lediglich in Zusammenhang steht (wie Falschabrechnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung) und schwere Straftaten, die außerhalb des Berufs begangen werden, können das Urteil der Unwürdigkeit begründen.

Der VGH stellte zwar fest, dass von Ärzten nicht mehr eine in jeder Hinsicht einwandfreie Lebensführung verlangt werde. Sie müssten sich aber stets am Wohl des Patienten orientieren und alles unterlassen, was das Ansehen ihres Berufsstands gefährdet.

Wegen der erheblichen Straftaten, die im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit standen, habe der Arzt sich als unwürdig zur Ausübung seines Berufs erwiesen.

In seinem Verhalten und seiner Persönlichkeit entspreche er nicht den Vorstellungen der Allgemeinheit von einem verantwortungsbewusst handelnden und vertrauenswürdigen Arzt. Dem Widerruf stehe auch nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen. Denn der Arzt könne später wieder eine Approbation beantragen.

Az.: 21 BV 09.1279

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?

Lesetipps