Risiko für Krebs und Co

PKV muss nicht für Gentest zahlen

Freifahrtschein dank Privatpolice? Nein, hat jetzt ein Landgericht entschieden: Private Krankenversicherer müssen nicht für vorsorgliche Gentests bezahlen.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ein Gentest zur Bestimmung eines erblichen Krankheitsrisikos ist auch von der privaten Krankenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Bestehen hierzu keine besonderen Vereinbarungen, können die Versicherten nicht davon ausgehen, dass der Versicherer eine solche Untersuchung bezahlt, heißt es in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart.

Wegen der Erkrankung mehrerer Familienangehöriger hatte die Klägerin die Sorge, es bestehe ein erblich erhöhtes Risiko für eine bestimmte Krebserkrankung. Anzeichen für eine entsprechende Erkrankung gab es bei ihr allerdings nicht. Dennoch ließ sie das erbliche Risiko durch einen Gentest abklären.

Die Kosten von 4600 Euro verlangte sie von ihrer privaten Krankenversicherung zurück. Die lehnte jedoch ab: Solche prädiktive Gendiagnostik sei vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Das Landgericht gab der Versicherung nun Recht. Eine rein vorsorgliche Risikoabklärung sei keine "Heilbehandlung", für die die Krankenversicherung aufkommen muss.

Auch wenn man die prädiktive Diagnostik den "Vorsorgeuntersuchungen" zurechne, gehöre sie nicht zu den "gesetzlich eingeführten Programmen", auf die nach den üblichen Versicherungsbedingungen auch die Privatversicherer ihre Leistungspflicht beschränken.

Neue Möglichkeiten durch medizintechnischen Fortschritt führten bei der Vorsorge nicht automatisch zu einem erhöhten Leistungsumfang der privaten Krankenversicherer, betonten die Stuttgarter Richter. (mwo)

Urteil des Landgerichtes Stuttgart, Az.: 13 S 131/12

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt