Zwangsruhestand

Ettrichs Feldzug gescheitert

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FRANKFURT/MAIN. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Dr. Günter Ettrich wegen des Zwangsruhestands für Vertragsärzte als unzulässig abgelehnt.

Laut dem Straßburger Gerichtshof sind die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben. Für Ettrich war das die letzte Chance, juristisch gegen die Folgen des Zwangsruhestands vorzugehen. In Deutschland hatten er und andere Betroffene den Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft.

Ettrich wertet die obligatorische Altersgrenze, die von 1999 bis 2008 galt und über 2500 Vertragsärzte traf, als entschädigungslose Enteignung und damit als Verstoß gegen sein Menschenrecht auf Eigentum.

Er habe immer geglaubt, in einem Rechtsstaat zu leben, diese Überzeugung sei ihm nun vollends abhanden gekommen, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Durch die unerwartet frühe Aufgabe seiner Kassenpraxis habe er erhebliche Einschnitte in seinem Lebensstandard hinnehmen müssen, so Ettrich weiter. Er kritisiert, dass weder KBV noch Bundesärztekammer den betroffenen Kollegen beigestanden hätten. (pei)

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