Ehescheidung

Der "Altenteilvertrag" kann die Trennung überdauern

Verpflichten sich Eheleute, für die Überschreibung eines Hauses die Eltern - bzw. Schwiegereltern - im Alter zu pflegen und für ihre Beerdigungskosten aufzukommen, so gilt die Vereinbarung grundsätzlich auch nach einer Scheidung.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Der sogenannte "Altenteilvertrag" zwischen Kind, Schwiegerkind und dem Elternpaar, wird durch die Scheidung nicht berührt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Im verhandelten Fall hatte ein Elternpaar dem 27 Jahre alten Mann und seiner 25 Jahre alten Frau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Hausgrundstück überschrieben und im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht erhalten - sowie die Zusage, später bei Bedarf gepflegt zu werden. Außerdem sollten die Kinder Beerdigungs- und Grabpflegekosten übernehmen.

Nach der Scheidung wollte die Frau nichts mehr davon wissen. Aber da ihr Mann sie ausgezahlt hatte, konnte er dennoch die Hälfte der Beerdigungs- und Grabpflegekosten von ihr verlangen, wie sich vor Gericht zeigte.

Denn im Altenteilvertrag hatten sich die Eheleute gemeinschaftlich zur Pflege der Eltern und zur Übernahme von deren Grabpflege- und Beerdigungskosten verpflichtet.

Die Grundlage dieses Vertrages sei nicht entfallen, da "die Eheleute im Besitz des von den Eltern übertragenen Grundstücks geblieben" seien, urteilte das OLG. (bü)

Az.: 8 UF 200/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

Familienheim wandert in Ehegatten-GbR: Keine Schenkungssteuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Aviäre Influenza

Wann Impfen gegen Vogelgrippe nötig sein kann

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care