Urteil gegen Internisten

15.000 Euro Geldstrafe für falschen Doktortitel

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DÜSSELDORF. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Arzt, der unberechtigterweise einen deutschen Doktortitel getragen hat, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt (Az.: 119 Cs 426/19).

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Internisten darüber informiert, dass er sich nicht als Dr. med. bezeichnen darf. Da dieser darauf nicht reagierte, hatte die Ärztekammer ihn beim Amtsgericht angezeigt. Gegen den Mediziner, der als Schönheitschirurg arbeitet, laufen zurzeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

Zwei Patientinnen waren innerhalb eines Jahres nach einer Po-Vergrößerung gestorben (wir berichteten). Der Mann hat bereits angekündigt, dass er gegen die 15.000-Euro-Strafe in Berufung gehen will. (iss)

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