Urteil

„Geänderte Rezeptur“ ist keine Werbung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der auf einer Arzneimittelpackung aufgebrachte Hinweis „geänderte Rezeptur“ stellt keine Werbung, sondern sachbezogene Information dar und ist daher zulässig. So urteilte kürzlich das Landgericht München II in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Verfahren (Az. 2 HK O 513/19).

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale interpretieren Verbraucher den Hinweis im Sinne von „verbesserte Rezeptur“. Das aber sei Werbung, die arzneimittelrechtlich auf der Packung nicht erlaubt ist. Doch das Landgericht sah in dem Hinweis nur eine sachdienliche Information, die Verbraucher dazu animiere, die Gebrauchsinformation zu lesen.

Die Wettbewerbszentrale will die Urteilsgründe nun prüfen und danach entscheiden, ob sie Berufung einlegt. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kampf gegen das Verbrechen

Ermittler im Gesundheitswesen: Leichtes Spiel für Kriminelle

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Lesetipps
Collage von Bildern

© Frau: nenetus / stock.adobe.com | Rücken links: Dr. P. Marazzi / Science Photo Library | Arm: ZOKO / stock.adobe.com | Rücken rechts: Eva Valesky (2) | HG: Phokin / stock.adobe.com

Falsches Label?

Verdacht auf Betalaktam-Allergie: Was tun, wenn die Patientin ein Antibiotikum braucht?

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?