Urteil

„Geänderte Rezeptur“ ist keine Werbung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der auf einer Arzneimittelpackung aufgebrachte Hinweis „geänderte Rezeptur“ stellt keine Werbung, sondern sachbezogene Information dar und ist daher zulässig. So urteilte kürzlich das Landgericht München II in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Verfahren (Az. 2 HK O 513/19).

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale interpretieren Verbraucher den Hinweis im Sinne von „verbesserte Rezeptur“. Das aber sei Werbung, die arzneimittelrechtlich auf der Packung nicht erlaubt ist. Doch das Landgericht sah in dem Hinweis nur eine sachdienliche Information, die Verbraucher dazu animiere, die Gebrauchsinformation zu lesen.

Die Wettbewerbszentrale will die Urteilsgründe nun prüfen und danach entscheiden, ob sie Berufung einlegt. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Lohnfortzahlung dank ärztlicher Berufserfahrung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Dreidimensionale Darstellung einer Röntgenaufnahme der Vorderansicht eines Menschen mit Körperkonturen und farblich hervorgehobenen aufsteigenden Dickdarm.

© Matthieu / stock.adobe.com

Fallbericht

Starker Verdacht auf Kolonkrebs – und das steckte dahinter