Kinder und Jugendliche

500 ml Energydrink sind oft mehr als genug

Eine kritische Koffein-Menge erreicht ein 13-Jähriger mit einem Gewicht von etwa 50 kg bereits mit einem halben Liter Energydrink, erklärt eine Expertin.

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Schematische Darstellung eines Energydrinks: Für junge Menschen ist eine große Dose schon mehr als genug, so Forscher.

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FRANKFURT / MAIN. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Energydrinks fordert auch die Verbraucherzentrale Hessen ein Verkaufsverbot für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 mg/l) an Minderjährige.

Die Forderung der SPD-Gesundheitspolitikerin Ursula Schulte nach einer Altersbeschränkung für Energydrinks war bereits bei den Kinder- und Jugendärzten auf große Zustimmung gestoßen.

Einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zufolge trinken knapp 70 Prozent der befragten Jugendlichen Energydrinks, davon jeder zehnte mehrmals pro Woche, berichtet die Verbraucherzentrale. Jugendliche, die mehr als 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht am Tag aufnehmen, riskierten Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen bis hin zum Kreislaufkollaps.

"Die kritische Menge erreicht ein 13-jähriger Junge von etwa 50 Kilogramm Körpergewicht bereits mit einem halben Liter Energydrink", wird Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen, zitiert. Ein halber Liter enthält neben Zusatzstoffen, Aromen und Zucker bis zu 160 mg Koffein.

Energyshots = Nahrungsergänzungsmittel?

Energyshots sind Energiekonzentrate mit deutlich höheren Konzentrationen an Koffein. Das sei möglich, indem die Produkte als Nahrungsergänzungsmittel angeboten würden, so die Verbraucherzentrale. Für sie gebe es – im Gegensatz zu Energydrinks – keine gesetzlichen Höchstmengen und damit auch keine Mengenbegrenzung für Koffein.

In Verbindung mit Hochprozentigem sei der Koffeinkonsum besonders problematisch, da Koffein und Zucker die Wirkung des Alkohols verdeckten. Dadurch werde der Alkoholpegel niedriger eingeschätzt, als er tatsächlich ist. Müdigkeit und Erschöpfung würden nicht richtig wahrgenommen und die Risikobereitschaft steige – ebenso wie die Gefahr für Unfälle und Stürze.

Die Verbraucherzentralen hielten auch eine bessere Kennzeichnung der Produkte für dringend erforderlich, heißt es in der Mitteilung. "Der Hinweis ‚erhöhter Koffeingehalt‘ reicht nicht aus. Der Warnhinweis muss um die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung ergänzt werden", so Franz.

Auch die gesetzliche Pflicht, Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt mit dem Warnhinweis "Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht geeignet" zu kennzeichnen, genüge nicht, so die Verbraucherzentrale. Denn meist stehe er klein geschrieben auf der Rückseite der Verpackungen. Die vorgeschriebenen Hinweise sollten mit der Ergänzung deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen. (eb)

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