Schwangerschaftsabbruch

Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung zu Abruptio-Paragraf 218

Sollen Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr strafbar sein? Außenministerin Baerbock will der Debatte neuen Schwung geben – und macht einen Vorschlag zum Vorgehen im Parlament.

Veröffentlicht:

Hamburg. Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang über eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.

Ähnlich wie bei den Themen Sterbehilfe oder Organspende sei dies „keine Frage für Koalitions- oder parteipolitische Scharmützel“, sagte die Grünen-Politikerin in einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Hamburg. Vielmehr gehe es um „so eine wichtige gesellschaftlich-politische Frage, dass man gruppenübergreifende Anträge macht“.

„Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil man nicht schon weiß: die Regierung sagt das, die Opposition sagt das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung dann argumentiert“, begründete Baerbock ihren Vorstoß.

Union kritisiert Vorstöße von SPD und Grünen

Es gehe um die Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“. Frauen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins Strafrecht, sagte Baerbock.

Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von Abruptiones einsetzt. Die Grünen unterstützen den Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik. Schwangerschaftsabbrüche sind bekanntlich bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) rechtswidrig. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.

Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar. (dpa/eb)

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