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Bei Schlafapnoe droht Entzug des Führerscheins

NÜRNBERG (sto). Bei jedem vierten tödlichen Verkehrsunfall wird als Ursache eine nicht diagnostizierte oder nicht optimal therapierte obstruktive Schlafapnoe vermutet. Seit kurzem kann nun Autofahrern der Führerschein abgenommen werden, wenn sich herausstellt, daß wegen einer Schlafapnoe ihre Vigilanz beeinträchtigt ist.

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Diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14. August 2005 sowie der dazugehörigen Fahrerlaubnisverordnung sei in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig bekannt, sagte Professor Helmut Teschler von der Ruhrlandklinik in Essen beim 47. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin in Nürnberg.

Erstmals sei damit die Schlafapnoe mit ausgeprägter Vigilanzbeeinträchtigung unter den Krankheiten und Mängeln aufgeführt, die zu einem Entzug des Führerscheins führen können. Die Crux: Der Gesetzgeber gehe davon aus, daß die Mehrzahl der Betroffenen eine adäquate Therapie erhält und damit die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, wiederhergestellt wird.

Um das sicherzustellen, seien jedoch regelmäßige Kontrolluntersuchungen zur Überprüfung der Vigilanz erforderlich, sagte Teschler. Der Gemeinsame Bundesausschuß habe aber vor kurzem den Nutzen solcher regelmäßigen Kontrolluntersuchungen von Patienten mit Schlafapnoe in Zweifel gezogen. Außerdem gebe es im neuen EBM keine adäquate Abrechnungsziffer, bedauerte Teschler.

Nach epidemiologischen Untersuchungen leiden in Deutschland etwa fünf Prozent der Erwachsenen an einer obstruktiven Schlafapnoe. Angesichts von schätzungsweise 1,4 Millionen Berufskraftfahrern müsse allein in dieser Gruppe mit bis zu 70 000 Betroffenen gerechnet werden, so Teschner. Sie hätten ein bis zu siebenfach erhöhtes Unfallrisiko.

Um so wichtiger wäre es deshalb, wenn wenigstens bei Lkw-, Bus- und Taxifahrern regelmäßig Screeninguntersuchungen stattfinden würden. Auf diese Weise würden auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen.

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