Impfungen gegen COVID-19

Bericht: Bislang 253 Corona-Impfschaden-Anträge genehmigt

Einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge haben die Bundesländer bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. 1808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt.

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Einem Medienbericht zufolge haben die Bundesländer bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. 

Einem Medienbericht zufolge haben die Bundesländer bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. (Symbolbild)

© picture alliance/ dpa / Michael Matthey

Berlin. Die Bundesländer haben nach Angaben der „Welt am Sonntag“ bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Dies habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung. Spitzenreiter seien die bevölkerungsstärksten Bundesländer Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38, Schlusslicht sei Bremen mit keiner Anerkennung. 1808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen.

RKI: Bis Anfang 2023 insgesamt 65 Millionen Menschen mindestens einmal gegen Corona geimpft

Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.

Als Impfschäden werden nach Angaben der Zeitung etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom anerkannt. Vereinzelt wurden nach Angaben der „Welt am Sonntag“ auch Todesfälle durch die Impfung anerkannt.

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Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die „längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen“. Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung.

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Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit. (dpa)

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Kommentare
Christina Tschirner 30.01.202309:15 Uhr

Dann fragen wir uns mal warum das Lastenausgleichsgesetzes kurz vor der Impfkampagne dergestalt geändert wurde, dass es nun auch Impfschäden miteinbezieht.

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