Viele offene Detailfragen

Bundestagsdebatte über allgemeine COVID-Impfpflicht Anfang Januar

Geht es nach der SPD, könnte der Bundestag schon in der zweiten Januarwoche über eine Corona-Impfpflicht debattieren. Derweil tun sich zahlreiche Fragen im Detail auf.

Veröffentlicht:
7. Sitzung des Bundestags der 20. Legislaturperiode

Bundestagsdebatte zur Corona-Impfpflicht – schon Anfang Januar könnte sie auf der Tagesordnung stehen.

© Bernd von Jutrczenka / dpa

Berlin. Eine mögliche allgemeine COVID-19-Impfpflicht sorge auch über Weihnachten weiter für Diskussionen. Sie werde „die Spaltung der Gesellschaft eher überwinden als vertiefen“, äußerte etwa der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der „Welt am Sonntag“.

„Zum einen würden Vorurteile überwunden. Viele Menschen würden feststellen, dass es nicht so schlimm ist, sich impfen zu lassen – sondern im Gegenteil sogar schützt und Freiheit gibt.“ Zum anderen könne eine Impfpflicht einigen helfen, „ihr Gesicht zu wahren“, so Söder. „Eine einheitliche Pflicht, die für alle gilt, schweißt zusammen. Das Wichtigste ist nur, dass das Thema jetzt nicht zerredet wird.“

Unterdessen drängt die Union auf eine Verschärfung bei der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. „Für die Gesundheitsberufe sollte zeitnah über eine Verkürzung des Impf-Intervalls beraten werden“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), der „Bild am Sonntag“ (BamS).

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Neun Monate Impfabstand „reichen nicht“

Laut Bundesgesundheitsministerium müssen sich die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen erst neun Monate nach Abschluss einer vollständigen Impfserie gegen SARS-CoV-2 boostern lassen, um die zum 15. März 2022 geltende Impfpflicht zu erfüllen. Das reiche nicht, so Sorge. Beim Schutz von Senioren und vorerkrankten Personen „können wir uns keine Unsicherheit erlauben“.

Die erste Debatte zur allgemeinen Impfpflicht ist laut dem Vizechef der SPD-Fraktion Dirk Wiese für Anfang Januar im Bundestag vorgesehen. Planmäßig tagt das Plenum in der Woche vom 10. Januar. Für eine rechtssichere Regelung stellten sich einige „nicht einfache Fragen im Detail“, sagte er der „BamS“. Das betreffe „insbesondere die Frage, ab wann jemand seinen Impfstatus rechtlich verliert und folglich eine Auffrischung notwendig ist.“

Impfpflicht „alles andere als trivial“

Kritik übte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei ein „Schnellschuss“. Da die Booster-Vorschriften nicht stimmten, entstehe eine „Schutzlücke“, kritisierte Brysch. Das Coronavirus sei aber derart dynamisch, dass es permanent ein Update brauche.

Einen dynamischen Prozess in eine Impfpflicht einzubauen, sei „alles andere als trivial und echter gesellschaftlicher Sprengstoff“, fügte Brysch hinzu. So müsste bei einer allgemeinen Impfpflicht „die Boosterung der Boosterung“ mitbedacht werden.

Auch neue Virusvarianten, veränderte medizinische Empfehlungen und die Rechtssicherheit von Gesetzen müssten berücksichtigt werden. „Gesetze mit einer Halbwertzeit von wenigen Wochen dürfen nicht mehr beschlossen werden“, fordert Brysch. (KNA)

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