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Durchbruchschmerz oder kein Durchbruchschmerz?

Mit einem Diagnose-Algorithmus lässt sich klären, ob tatsächlich Durchbruchschmerzen bestehen.

Veröffentlicht:

Palliativ behandelte Patienten mit chronischen Schmerzen haben unter Umständen Durchbruchschmerzen, die mit einer Bedarfsmedikation gelindert werden müssen. Zuvor sollte mit einem Diagnose-Algorithmus geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Durchbruchschmerzen handelt und welche Schmerzart vorliegt.

Man müsse man sich stets fragen, ob der Patient wirklich Durchbruchschmerzen hat oder ob zum Beispiel nicht vielmehr ein Wirkverlust der Dauermedikation zum Ende des Dosierungsintervalls vorliegt, so Professor Friedemann Nauck aus Göttingen beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt am Main. In diesem Falle nämlich sei kein kurz und schnell wirksames Analgetikum nötig, sondern die Dauermedikation müsste angepasst werden.

Bringt die Bedarfsmedikation keine Linderung, empfiehlt Nauck zu erfragen, ob und wann die Bedarfsmedikation genommen wurde oder ob es etwa unmittelbar danach zum Erbrechen gekommen ist. Viele Patienten hätten auch einfach Angst, ihre Bedarfsmedikation zu nehmen.

Wichtig ist, welche Art von Schmerz vorliegt.

Ist der Schmerz trotz aller Maßnahmen nicht unter Kontrolle, sollte erneut die Schmerzart geklärt werden. Ist es eher ein blitzartig auftretender, brennender, also neuropathischer Schmerz, oder handelt es sich um Knochenschmerzen, die vor allem bei Bewegung auftreten? Viszerale Schmerzen äußern sich krampf- und kolikartig, Weichteilschmerzen treten vor allem bei Berührung auf.

Die Konsequenzen für die Therapie sehen dementsprechend aus. So seien neuropathische Schmerzen durchaus Opioid-sensibel, betonte Nauck bei der von Cephalon unterstützten Veranstaltung. Hinzu kommen Koanalgetika wie Antidepressiva und Antikonvulsiva. Bei Knochenschmerzen unter körperlicher Belastung sollte die Analgetika-Dosis unmittelbar vor planbaren Belastungen erhöht werden. Auch sei bei Tumorpatienten mit Knochenschmerzen womöglich eine palliative Bestrahlung zu erwägen. Bei viszeralen Schmerzen kommen dagegen eher Spasmolytika und Metamizol infrage.

Ist die Linderung der Schmerzen unzureichend, kann die Indikation zur Neurolyse (lumbale Sympathikusblockade, intrathekaler Block) gegeben sein. (ner)

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