Impfkalender

Empfehlung zu Hepatitis und Tetanus geändert

Das Robert Koch-Institut hat den neuen Impfkalender online gestellt. Neue Empfehlungen gibt es bei Hepatitis, Influenza, Tetanus und Gürtelrose.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Sie wird nicht mehr bevorzugt empfohlen: die Grippeimpfung per Nasenspray bei Kindern.

Sie wird nicht mehr bevorzugt empfohlen: die Grippeimpfung per Nasenspray bei Kindern.

© EPA / Kenny Crookston / dpa

BERLIN. Jeden Sommer veröffentlicht das RKI die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dieses Jahr wird der Kalender zwar nicht ausgeweitet, aber bei einigen wichtigen Impfungen wurden Empfehlungen angepasst (Epi Bull 2017; 34: 333).

Hepatitis-A und B: Impfschutz gegen Virushepatitis empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen und nicht nur Berufstätigen mit Expositionsrisiko. Ausdrücklich genannt werden Auszubildende, Studierende und Praktikanten. Hiermit wird klargestellt, dass die Indikation zur Impfung anhand des Expositionsrisikos bei einer Tätigkeit zu beurteilen ist und nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt ist .

Influenza: Die Präferenz für den Lebendimpfstoff als Nasenspray bei Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren ist nun endgültig zurückgezogen worden. Der Hintergrund: In den letzten Jahren war im Vergleich zu den inaktivierten Standard-Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war. Eine vorübergehende Regelung vom vergangenen Jahr wird damit nun eine dauerhafte Empfehlung.

Tetanus: Eine Auffrischimpfung bei geringfügigen und sauberen Wunden wird jetzt von der STIKO nur noch dann empfohlen, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.

Herpes zoster: Seit 2013 ist in Deutschland ein Lebendimpfstoff gegen Herpes zoster (HZ) und postherpetische Neuralgie für Menschen im Alter ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO lehnt zur Zeit eine Empfehlung für diese Vakzine als Standardimpfung ab. Der Grund: Die Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs haben das Gremium nicht überzeugt. So nimmt die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter deutlich zu, hingegen nimmt die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter ab. Zudem ist die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Eine mathematische Modellierung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt die Entscheidung.

Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz und Immunsuppression. Für betroffene Patienten erarbeitet das Gremium momentan Anwendungshinweise für Impfungen. Diese sollen in vier gesonderten Publikationen im "Bundesgesundheitsblatt" bis Anfang 2018 veröffentlicht werden.

Download des neuen Impfkalenders unter www.rki.de/epidbull

Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

© William - stock.adobe.com

Anstieg angehen:

Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
HPV-Impfung für Erwachsene

© syedfahadghazanfar / shutterstock

Eine Rechnung, die aufgeht!

HPV-Impfung für Erwachsene

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studie DECLARE-TIMI 58: primärer Endpunkt „kardiovaskulärer Tod oder Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ in der Gesamtkohorte

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Diabetes mellitus Typ 2

Diabetes mellitus Typ 2 Präventiv statt reaktiv: Bei Typ-2-Diabetes mit Risikokonstellation Folgeerkrankungen verhindern

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar