Eribulin: IQWiG senkt den Daumen

KÖLN (cw). In seiner Bewertung des seit März 2011 europaweit zugelassenen Krebsmedikaments Eribulin kommt das IQWiG zu dem Schluss, "dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist".

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Eribulin wird unter dem Namen Halaven® von Eisai vermarktet. Die Zulassung gilt für die Behandlung von Frauen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs, deren Zustand sich nach mindestens zwei chemotherapeutischen Behandlungszyklen weiter verschlechtert hat.

Die Vortherapien sollten ein Anthrazyklin und ein Taxan enthalten haben, sofern diese Therapien für die Patientinnen geeignet waren.

In seiner heute veröffentlichten Dossierbewertung urteilt das IQWiG, es gebe "Anhaltspunkte dafür", dass Eribulin das Leben der Patientinnen verlängern könne. Allerdings sei unklar, "um wieviele Wochen oder Monate es sich dabei handeln kann".

Die Kategorie "Anhaltspunkte" hatte das Institut erst im Herbst vorigen Jahres in seinen Methodenkatalog aufgenommen.

Ähnliches Ergebnis vom NICE

Nach "Beleg" und "Hinweis" gilt sie als schwächste Titulierung um die Verlässlichkeit von Aussagen - respektive Studien - zu Nutzen und Schaden zu verdeutlichen.

Bei Patientinnen, die erneut mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können, zeige Eribulin keinen Überlebensvorteil. Weiter heißt es, "mangels geeigneter Daten" sei gleichzeitig nicht auszuschließen, "dass Eribulin einen höheren Schaden in Form von Nebenwirkungen hat".

Dies neben besagte Anhaltspunkte gestellt komme man zu dem Ergebnis, "dass ein Zusatznutzen von Eribulin nicht belegt ist".

Eine ähnliche Aufrechnung von Nutzen und Risiko hatte auch die britische Bewertungsbehörde NICE im November vergangenen Jahres vorgenommen und dann gegen das Mittel entschieden.

Bis 22. Februar kann Hersteller Eisai schriftlich Stellung zu dem IQWiG-Befund beim Gemeinsamen Bundesausschuss nehmen. Mitte April will der GBA seinen Beschluss fassen.

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