Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gesundheitsministerin Werner: Corona-Impfpflicht allein im Gesundheitswesen nicht zu halten

Die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist befristet bis zum Jahresende, sie war als Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht gedacht. Doch diese ist gescheitert. Wie weiter?

Veröffentlicht:
Heike Werner (Die Linke), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von Thüringen

Sieht die einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht vor dem Ende, wenn ihr keine allgemeine Pflicht folgt: Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werne.

© Martin Schutt / dpa

Erfurt. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kann sich eine Verlängerung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nur dann vorstellen, wenn diese mit einer allgemeinen Impfverpflichtung gegen COVID-19 gekoppelt wird.

„Ich glaube, ohne eine solche Verbindung wäre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch nicht zu halten“, sagte Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dabei halte sie es für denkbar, eine allgemeine Impfpflicht zum Einstieg zunächst nur für Menschen über 60 Jahre einzuführen. Ein Anlauf dazu im Deutschen Bundestag war allerdings gescheitert.

Die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist bis Ende dieses Jahres befristet. Bis Mitte März hatten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend gegen SARS-CoV-2 immunisierte Beschäftigte den Gesundheitsämtern melden müssen.

Ärzteverbände fordern Aussetzen der Pflicht

Die Behörden entscheiden derzeit über Bußgelder oder als letzten Schritt über Betretungsverbote für Ungeimpfte in den Einrichtungen. Ende Juni verfügten laut Ministerium etwa 12.500 Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen nicht über den nötigen Immunitätsnachweis, gegen 140 wurden deswegen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Auch wer einen neuen Job im Gesundheitswesen anfängt, muss bei der Einstellung nachweisen, gegen COVID-19 vollständig geimpft oder zeitnah von der Erkrankung genesen zu sein oder aber die Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen zu können.

Ärzteverbände und Vertreter von Kliniken in Thüringen hatten kürzlich gefordert, die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zumindest bis Herbst auszusetzen und dann erneut über eine allgemeine Impfpflicht zu diskutieren. Zwar sei die Impfverpflichtung für dieses Personal grundsätzlich vernünftig, doch führe sie derzeit zu unnötigem Druck, Benachteiligung und zu Personalausfällen in der Branche, hatten sie argumentiert. (dpa/eb)

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