GBA

Höhere Anforderungen für Herz-Op

Krankenhäuser müssen bei Herzklappenoperationen über einen Katheter künftig höhere Mindeststandards erfüllen. Das hat der GBA beschlossen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenhäuser müssen bei Herzklappenoperationen über einen Katheter künftig höhere Mindeststandards erfüllen.

Von Fachärzten und Pflegepersonal werden bei solchen minimalinvasiven Eingriffen besondere Qualifikationen verlangt. Kliniken müssen dafür bestimmte Fachabteilungen vorhalten.

Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in Berlin.

Kathetergestützte Aortenklappenimplantationen dürften - nach einer Übergangszeit - nur in Kliniken mit den beiden Fachabteilungen Kardiologie und Herzchirurgie durchgeführt werden.

Beim Clipverfahren an der Mitralklappe müsse die Klinik mindestens über eine der Fachabteilungen verfügen.

Diese risikoreichen minimalinvasiven Eingriffe werden vor allem bei älteren Menschen vorgenommen, die eigentlich inoperabel seien, erläuterte die Vorsitzende des GBA-Unterausschusses Qualitätssicherung, Dr. Regina Klakow-Franck.

Für sie stelle die Aortenklappenimplantation über Katheter (TAVI) inzwischen eine etablierte Behandlungsoption dar.

Bei Patienten mit niedrigem Operationsrisiko bleibe der konventionelle Aortenklappenersatz durch eine offene Operation "bis auf Weiteres die Methode der Wahl".

Diese Methode belaste zwar den Patienten stärker, bringt aber letztlich ein wesentlich besseres Ergebnis. Zum Beispiel sind die Herzklappen in der Regel völlig dicht.

Bei der minimalinvasiven Methode ist dies nur schwer zu erreichen. (dpa)

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