Homöopathie auf Kasse - jetzt zahlt auch die TK

BERLIN (lu). Ärzte können jetzt auch Patienten der Techniker Krankenkasse (TK) homöopathische Behandlung auf Krankenschein anbieten. Die Kasse und der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) haben zum 1. April einen Vertrag geschlossen.

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Voraussetzung ist, dass Ärzte, die Patienten dieser Kasse behandeln wollen, das Homöopathie-Diplom des Zentralvereins besitzen. Das unterscheidet diesen Vertrag vom Vertrag des Vereins mit vielen Betriebskrankenkassen, für den auch die Zusatzbezeichnung Homöopathie ausreicht, so Christoph Trapp, Pressesprecher des Vereins. Außerdem werden erstmals stationäre Einrichtungen als Vertragspartner einbezogen.

Vergütet werden die Erstanamnese mit 90 Euro, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse mit je 20 Euro, die Folgeanamnese mit 45 Euro und kürzere Beratungen mit je zehn Euro. Der Vertrag ist zunächst in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gültig, soll aber auch in weiteren Bundesländern eingeführt werden.

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