Im Ausland ist für ADHS-Arznei eine Bescheinigung nötig

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Wenn Eltern mit Kindern, die an einer Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leiden und mit Methylphenidat-Präparaten behandelt werden, ins Ausland fahren, müssen sie einiges beachten.

Die ADHS-Medikamente können problemlos mitgenommen werden, wenn die nötigen Bescheinigungen dabei sind. Das verlangen nationale und internationale Arzneimittel-Bestimmungen.

Für die meisten europäischen Reiseziele genügt es, wenn ein Formular durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und dann durch das Gesundheitsamt oder die oberste Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt wird.

Eine Übersicht, welche Bescheinigungen für welches Reiseland nötig sind, finden interessierte Eltern und ADHS-Patienten auf der Internetseite der Initiative "Mehr vom Tag" des Neusser Pharma-Unternehmens Janssen-Cilag. Dort können auch ein Formular sowie Tips für die Reisevorbereitungen heruntergeladen werden.

Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Dauer und dem Ziel der Reise ab. Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens (etwa Spanien, Italien oder Griechenland) reicht eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung aus. Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich in jedem Fall, ein Dokument in englischer Sprache mitzuführen. Im Zweifelsfall sollten die genauen Bestimmungen bei der Botschaft des betreffenden Landes erfragt werden. (ots)

Infos zu ADHS mit Tips zum Auslandsurlaub im Internet unter: www.mehr-vom-tag.de

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