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Nach dem Abort

Innungskrankenkassen: Gestaffelter Mutterschutz verursacht nur geringe Kosten

Die IKKen unterstützen das Bestreben, auch Frauen nach einer Fehlgeburt eine Mutterschutzphase zu ermöglichen. Die Kosten seien gering - das arbeitspolitische Signal dieser Maßnahme aber umso größer.

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Ein Abort ist für die meisten Frauen eine große seelische Belastung.

Ein Abort ist für die meisten Frauen eine große seelische Belastung.

© Thomas Trutschel/photothek/picture alliance

Berlin. Die Innungskrankenkassen (IKK) wollen Frauen nach einer Fehlgeburt mit einem gestaffelten Mutterschutz unterstützen - und schließen sich damit einer Initiative von Ampelregierung, CDU und der Linken an. Die Kosten für eine solche Staffelung wären gering, heißt es in einer Pressemitteilung der IKK von Mittwoch.

„Selbst wenn 100 Prozent der Betroffenen den Mutterschutz in Anspruch nähmen, käme auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei der Umsetzung eines gestaffelten Anspruchs Mehrkosten in Höhe von ca. 5 Millionen Euro zu. Wenn aber nur 50 Prozent der Betroffenen sich für den Mutterschutz entscheiden, was wohl eher realistisch ist, sind es gkv-seitig dann noch 2,5 Millionen Euro.

Kostenbeitrag sei zu vernachlässigen

Auf die Umlagekasse kämen in diesem Fall dann noch 12,5 Millionen Euro zu. So oder so ist das ein Kostenbetrag, der angesichts der Bedeutung des Themas vernachlässigbar ist“, erläutert Hans-Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Uns geht es um die Beseitigung eines aus unserer Sicht grundsätzlichen Missstandes. Das Thema Fehl- und Totgeburten darf kein gesellschaftliches Tabu mehr sein.“

Natascha Sagorski vom Projekt Familie sind alle und Initiatorin des Gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten betont die arbeitsrechtliche Relevanz: „Die Berechnungen der IKK haben ganz klar gezeigt, dass der Gestaffelte Mutterschutz, wie wir ihn fordern, allenfalls marginale Kosten verursachen würde. Stattdessen wäre er ein bedeutender arbeitspolitischer Schritt, um die Diskriminierung von Frauen in der Berufswelt zu reduzieren und Betroffenen ein Stück Selbstbestimmung zurückzugeben.“

Willkürliche Festlegung

Auch Professor Jörg Loth, Vorstandsvorsitzender der IKK Südwest, mahnt Engagement für die Betroffenen an: „Die aktuelle Rechtslage zum Anspruch auf Mutterschutz beruht auf einer willkürlichen Festlegung, was zu Ungleichbehandlungen von Frauen nach einer Tot- oder Fehlgeburt führt: die Anerkennung des Mutterschutzes darf nicht an einer starren Gramm- und Wochenzahl festgemacht werden und damit festlegen, wer sich als Mutter fühlen darf und wer nicht. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen.“

Eine Auswertung von Versichertendaten habe ergeben, dass über 60 Prozent der Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, im Anschluss daran psychisch erkrankten und damit länger ausfielen. „Wenn wir annehmen, dass 70 Prozent der Frauen den gestaffelten Mutterschutz in Anspruch nehmen, würde die finanzielle Mehrbelastung rund 20,9 Millionen Euro betragen. Zum Vergleich: Dies würde lediglich einem Anteil von 0,005 Prozent des Bundeshaushaltes entsprechen.“ (eb)

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