Kabinettsbeschluss

Künftig keine Verschreibung von Medizinal-Cannabis ohne persönlichen Arztkontakt

Die Bundesregierung will die Online-Verschreibung von Medizinalcannabis verbieten, ebenso den damit verbundenen Versandhandel. Bei Folgeverschreibungen soll ein direkter Arztkontakt pro Jahr reichen.

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Beklagt eine Fehlentwicklung beim Medizinal-Cannabis-Gesetz und will Online-Verschreibungen verbieten: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Beklagt eine Fehlentwicklung beim Medizinal-Cannabis-Gesetz und will Online-Verschreibungen verbieten: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

© Fabian Sommer/dpa

Berlin. Medizinalcannabis darf künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen und will dafür das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) ändern.

Durch das im April 2024 in Kraft getretene MedCanG wurde Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und kann seitdem auf Rezept verschrieben werden.

Allerdings ist der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 400 Prozent gestiegen, von 19 auf 80 Tonnen, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Hingegen hätten im gleichen Zeitraum die Verordnungen zu Lasten der GKV nur im einstelligen Prozentbereich zugenommen.

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Er sei einfach geworden, im Internet eine Verschreibung für Medicinalcannabis zu erhalten, ohne jemals einen Arzt gesehen zu haben. „Wir sehen, dass die Grenzen zwischen Cannabis-Konsum zum Genuss und zu medizinischen Zwecken verschwimmen“, sagte Warken.

Verboten werden soll auch der Versandhandel mit Medizinalcannabis, Botendienste der Apotheken seien davon ausgenommen. Durch das Gesetz werde wieder eine Trennung der beiden Bereiche hergestellt, die seinerzeit vom Gesetzgeber auch angestrebt wurde. Die Versorgung für Schwerkranke bleibe sichergestellt, betonte Warken.

Bei Folgeverschreibungen von Medizinalcannabis sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen muss. Wenn der direkte Arzt-Patienten-Kontakt in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit der Verschreibung von Medizinalcannabis stand, dann kann in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch online erfolgen. (fst)

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