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Nationale VersorgungsLeitlinie COPD: Öffentliche Konsultationsphase startet

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Berlin. Die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD wird seit 2017 kapitelweise aktualisiert. Jetzt stehen die Themen „Definition und Epidemiologie“, „Diagnostik und Monitoring“, „Tabakentwöhnung“, „Nicht-medikamentöse Therapie“, „Medikamentöse Therapie“, „Medizinische Rehabilitation“ und „Versorgungskoordination“ für die öffentliche Konsultation bereit, teilt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) mit.

Ein eigenes Kapitel zu Tabakentwöhnung

Zur Diagnostik empfehle die NVL die Verwendung von alters- und geschlechtsadjustierten Grenzwerten bei der Spirometrie, so das ÄZQ. Diese reduzierten das Risiko von Über- und Unterdiagnosen.

Die Tabakentwöhnung hat bei COPD-Patienten einen sehr hohen Stellenwert. Die NVL widmet diesem Thema ein eigenes Kapitel, das in enger Zusammenarbeit mit den Leitliniengruppen der S3-Leitlinien „Tabakentwöhnung bei COPD“ sowie „Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums“ erarbeitet wurde. Im Kapitel Nicht-medikamentöse Therapie betonen die Autoren der NVL, dass alle Patienten mit COPD in jedem Krankheitsstadium von einem entsprechend angepassten körperlichen Training profitieren, berichtet das ÄZQ.

Zwei Pfade der medikamentösen Langzeittherapie

Die medikamentöse Langzeittherapie wird in der aktuellen NVL COPD in zwei Behandlungspfade eingeteilt, je nachdem, ob die Schwere der Hauptsymptome oder das Erleben von Exazerbationen bei den Patienten im Vordergrund steht. Inhalative Corticosteroide haben eine sehr eingeschränkte Indikation und kommen nur infrage, wenn Patienten trotz einer Kombination von Anticholinergikum und Beta-2-Sympathomimetikum weiterhin Exazerbationen haben.

Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Hier besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der über zweijährigen Arbeit der Leitliniengruppe zu begutachten. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung würden im Leitlinienreport veröffentlicht, erinnert das ÄZQ in seiner Mitteilung. (eb)

Interessierte und Experten können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 19. November 2020 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: nvl@azq.de).

Weitere Informationen: http://www.copd.versorgungsleitlinien.de

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