Alterskontrollen

Regierung beschwichtigt: Trotz Cannabis-Legalisierung soll der Jugendschutz gesichert werden

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Berlin. Die Bundesregierung will bei der geplanten eingeschränkten Freigabe von Cannabis den Kinder- und Jugendschutz sicherstellen. Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken trotz der bestehenden Verbotsregelungen insbesondere unter jungen Menschen ansteige, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.

Weiter heißt es in der Antwort, der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Mit den neuen Regelungen seien bei einer kontrollierten Abgabe von Cannabis umfassende Vorkehrungen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vorgesehen. So soll Cannabis in den geplanten Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Mitglieder und nur für den Eigenkonsum mit Alterskontrolle weitergegeben werden.

Laut einem bereits vorgestellten Eckpunktepapier sollen sowohl der Anbau als auch die Abgabe von Cannabis durch sogenannte „Cannabisclubs“ durchgeführt werden. In diesen könnten legal maximal 25 Gramm bezogen werden. Zudem solle dann getestet werden, wie der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte funktioniert. Das sei allerdings vorerst nur in Modellregionen geplant. Verbände der Kinder- und Jugendmediziner warnen vor den Folgen der Freigabe von Cannabis. Zudem hat die EU rechtliche Bedenken. (KNA/eb)

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